Spielplätze in Neuss: Rauchen und Trinken tabu

Auf Spielplätzen sind Alkohol und Zigaretten künftig „untersagt“.

Neuss. Dass Zigarettenstummel im Mund von Kleinkindern oder Glasscherben im Sandkasten nicht nur Ärgernis, sondern Gefahren sind, stand am Donnerstag im Ratssaal nicht zur Debatte. Doch sind das Rauchen und der Alkoholkonsum auf Spielplätzen verboten oder unerwünscht? An dieser Formulierung scheiden sich bei den Kommunalpolitikern seit Monaten die Geister.

Am Donnerstag setzten sich im Hauptausschuss die CDU und FDP mit ihrer Mehrheit durch. Die städtische Verordnung wird geändert, die klare Formulierung heißt künftig: "Der Alkohol- und Tabakkonsum auf Kinderspielplätzen ist untersagt."

Vorausgegangen waren lange Diskussionen zu dem Thema. Dabei ging es auch darum, ob und wie die Stadtverwaltung ein solches Verbot überhaupt überwachen und Verstöße ahnden kann.

Nach Wunsch der SPD hätte die Verwaltung "darauf hingewirkt", dass Rauchen und Trinken vermieden wird, auch sollte das Aufstellen zusätzlicher Schilder geprüft werden. Schließlich regte die SPD eine Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes an.

Die Verwaltung hatte nun für die Sitzung die CDU-Forderung und die SPD-Anträge gemixt: Die Verordnungsänderung stand zur Abstimmung, die SPD-Positionen fanden sich in der "Sachverhaltsdarstellung".

"Kokolores" war das für die Grünen, "Scheinharmonie" für die FDP, die Linke hielt die CDU-Forderung für "einen populistischen Show-Antrag". Während Achim Rohde (FDP) allerdings klarstellte, die Angelegenheit brauche eine klare Norm, blieb die SPD dabei, ein Verbot sei überflüssig.

Munter wurde das in dem Ausschuss durchgespielt, bis die Grünen auch noch den Hundekot in die Diskussion brachten. Bürgermeister Herbert Napp stellte allerdings klar: Ein "Hundekothinterlassungsverbot" existiert schon jetzt.

Beschlossen wurde die erwartete Verordnungsänderung mit dem klaren Verbot - sicher nicht zur reinen Freude des Bürgermeisters: Der hatte in einer früheren Diskussion zu diesem Thema bereits gefragt, wieviel der Rat denn noch verbieten, reglementieren und überwachen lassen wolle.