Neuss hatte die Verwertung jedoch selbst in die Hand genommen.
Die Stadt hatte gegen die Verfügung geklagt und zudem Beschwerde gegen die Anordnung des Landrates eingelegt, wonach die Stadt bis zur Entscheidung über die Klage ihr Altpapier bereits dem Kreis überlassen muss. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Beschwerde zurückgewiesen. Die Stadt muss ihr Altpapier nun bis zur gerichtlichen Entscheidung an den Kreis zur Verwertung weitergeben.