Ü 3: Kita-Gebühren sinken
Ab 1. Januar sind 7,4 Prozent weniger zu zahlen. Beiträge für U 3 unverändert.
Neuss. Vor gut einem Jahr zogen sich die Diskussionen der Politik um eine Änderung der Kita-Gebühren endlos lang hin und endeten schließlich ergebnislos. Jetzt ging alles deutlich schneller: Mit der Haushaltsverabschiedung setzten CDU und FDP eine Senkung der Beiträge für die Ü 3-Plätze um 7,5 Prozent um durch. Der Opposition geht das nicht weit genug.
Jetzt hat der Stadtrat die Satzung verabschiedet, damit treten die neuen Gebühren rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Grundsätzlich bezieht sich die Senkung ausschließlich auf Plätze in der Betreuung für über Dreijährige. Hier wird der Satz in allen Einkommensstufen und bei gleich welcher Stundenzahl um 7,5 Prozent reduziert. Die Gebühren für die deutlich teureren U 3-Angebote bleiben, wie sie sind. Es bleibt auch dabei, dass Gebühren erst ab einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro anfallen, bis zu dieser Grenze ist die Nutzung der Einrichtungen für Eltern kostenlos.
Für Kinder ab drei Jahren sind zum Beispiel bei einer Betreuung von 45 Stunden und einem Jahreseinkommen bis 61 000 Euro jetzt 200 Euro monatlich zu zahlen. Die Spannbreite bei der Ü 3-Betreuung reicht künftig von 20 Euro (25 Stunden, Einkommen bis 25 000 Euro) bis 330 Euro (45 Stunden bei einem Einkommen von mehr als 85 000 Euro).
Erhöht wird rückwirkend zum 1. Januar die Vergütung für die Frauen (und äußerst selten Männer), die Kinder in der Tagespflege betreuen — allerdings nur bei denen mit pädagogischer Ausbildung. Sie erhalten pro Stunde (und Kind) jetzt 5 Euro statt 4,50 Euro. Bei Betreuung von Kindern mit Behinderung wird in der Tagespflege jetzt ein dreifacher Satz gezahlt.
SPD und Grünen fordern weiterhin, einen Kita-Beitrag erst ab einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro zu erheben, auch sollte die Absenkung auch für den U 3-Bereich gelten. CDU und FDP verteidigen die Lösung: „Wir machen das, was jetzt möglich ist“, sagt FDP-Fraktionschef Heinrich Köppen.
Für den Sozialdezernenten Stefan Hahn geht es „letztendlich um Beitragsgerechtigkeit. Und da haben wir jetzt einen Fortschritt erzielt“. Sachgerecht sei es auch, dass für die teuren U 3-Plätze keine Kostenreduzierung festgesetzt wurde. Die Eltern erhalten nun Änderungsbescheide. Sie selbst müssen nicht aktiv werden. Die rückwirkend geänderten Beiträge werden verrechnet.