Viele Fahrer flüchten aus Angst

In Kaarst gab es im vergangenen Jahr 363 Unfallfluchten. Ein Grund: Angst vor Strafe. Doch die ist bei Flucht härter.

Foto: TInter

Kaarst. In Kaarst hat es im vergangenen Jahr 363 Unfallfluchten gegeben. Sich ohne Meldung vom Unfallort zu entfernen, sei „sozial höchst unverträglich“, sagt Bernd Hübner, der sich beim Verkehrskommissariat Neuss um Verkehrsunfälle mit Personenschaden kümmert. Zudem würden sich die Unfallverursacher durch eine Flucht in viel größere Schwierigkeiten bringen, als wenn sie sich bei der Polizei meldeten.

Die meisten Unfallfluchten ereignen sich im ruhenden Verkehr. Zu den Klassikern gehören etwa Parkplatzrempler und Türaufschlagschäden, sagt Dirk Dinter von der Wache in Kaarst, der sich um Verkehrsunfallfluchten kümmert. „In den vergangenen Jahren haben die Zahlen schon angezogen“, sagt er. „Oft wissen die Leute einfach nicht, wie sie sich verhalten sollen“, sagt Dinter. „Die sind total nervös und fahren dann erst mal weiter. Aber bei einem Unfall bleibe ich stehen und kläre das entweder selber mit dem Geschädigten oder rufe die Polizei.“ Die könne gerade in dieser ungewohnten und aufreibenden Situation helfen, weil sie einen kühlen Kopf bewahrt und zur Aufklärung beiträgt.

Viele hielten eine „Türremplerei“ aber auch schlicht für eine Lappalie. Andere hätten Angst vor der Strafe, vor allem, wenn Alkohol im Spiel war oder kein Führerschein vorhanden. Wieder andere würden sich fürchten, den Unfall zu „beichten“, wenn das Auto geliehen ist. „Oft hat es auch mit der finanziellen Situation zu tun“, sagt Hübner. „Ein Schaden ist heutzutage direkt sehr teuer, schon bei einer Reparatur der Stoßstange läuft unter 1000 Euro nichts. Das zahlt zwar die Versicherung, aber die erhöht sich natürlich für den Verursacher. Da hoffen viele einfach darauf, unerkannt davonzukommen.“

Oftmals ein Trugschluss. Denn mittlerweile gebe es an vielen öffentlichen Orten, wie etwa Supermarktparkplätze oder Parkhäuser, Kameras, die zu Ermittlungszwecken ausgewertet werden. Oder es finden sich Zeugen, die zum Täter führen. Und dann kann es richtig teuer werden. Denn während bei einem gemeldeten Unfall in der Regel lediglich ein Bußgeld wartet, ist eine Flucht eine Straftat, die — je nach Fall — zum Führerscheinentzug und hohen Geldstrafen führen kann. Hübner: „Es lohnt sich wirklich nicht abzuhauen, weil die Folgen einer Straftat viel schwerwiegender sind.“ Schon bei einer Summe von 1300 bis 1500 Euro Fremdschaden, droht der Entzug des Führerscheins — und diese Summe ist schnell erreicht. „So kann der einfache ,Rempler’ im Parkhaus zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.“ Wer bemerkt, dass er ein Fahrzeug beschädigt hat und den Eigentümer auch nach längerem Warten nicht antrifft, muss die Polizei informieren. „Das Verwerfliche ist ja, wenn jemand merkt, dass etwas passiert ist und trotzdem fährt“, sagt Dinter und Hübner weist darauf hin, dass die Polizei sogar gerufen werden muss, wenn nichts am anderen Fahrzeug zu sehen ist.

Er wünscht sich, dass mehr Zeugen sich trauen, die Polizei zu rufen und für den Geschädigten auszusagen. „Für uns ist es wichtig, Zeugen zu ermutigen, sich zu melden. Dabei geht es nicht um Denunziantentum. Fast jeder hat ein Auto und weiß, wie teuer das ist“, sagt Hübner und sein Kollege fügt hinzu: „Jeder muss sich da an die eigene Nase fassen und sollte darüber nachdenken, wie er sich fühlen würde, wenn es andersrum wäre.“