Wie viel Miete wird bezahlt?
Kreis legt Daten zur künftigen Erstattung an Empfänger von Hartz IV vor.
Rhein-Kreis Neuss. Wie viel Miete für wie viel Wohnraum bezahlen der Rhein-Kreis Neuss und der Bund demnächst Hartz IV-Empfängern? Das soll künftig nach einem „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ berechnet werden, dessen Ergebnisse jetzt im Kreishaus vorgestellt wurden. Darüber will der Kreissozialausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag beraten.
Den Auftrag zur Ermittlung der Daten hatte der Rhein-Kreis im vergangenen Jahr an die Beratungsgesellschaft „Analyse & Konzepte“ in Hamburg vergeben. Doch deren Obergrenzen für die Mietpreise hatten im Vorfeld in Neuss und Meerbusch für Irritationen gesorgt. Die Preise seien fachfremd, und legten vor allem für Meerbusch ein Mietpreisniveau fest, das deutlich unterhalb der derzeitigen Grenzen liege.
„Die Sorgen sind aus den jeweiligen Perspektiven berechtigt“, räumte Sozialdezernent Jürgen Steinmetz ein. Man habe aber versucht, alle offenen Fragen zu beantworten. Der Entscheidung sei immerhin ein einstimmiger Beschluss des Sozialausschusses im Herbst 2009 vorausgegangen. „Man kann nicht die Musik bestellen und sich dann wundern“, sagt Steinmetz.
Der Mietspiegel gibt an, wie hoch die Miete sein darf, die einem Empfänger von Hartz IV oder der Grundsicherung erstattet wird. In 50 Fällen hat der Kreis bei den Sozialgerichten bisher Vergleiche schließen müssen, weil nicht klar war, was bei der Unterkunft als „angemessen“ zu gelten hat.
Das soll sich mit dem neuen Mietspiegel ändern. Das Beratungsunternehmen hat 8.100 Bestandsmieten geprüft, die Daten erfasst und Tabellen erstellt. 2.800 Mietangebote aus Internet und Zeitungen wurden ausgewertet, auch Mieterbefragungen sind in die Auflistung eingeflossen.
Die Mietdaten wurden in fünf verschiedene Wohnungsgrößen und das Kreisgebiet in drei Bereiche unterteilt: Zum einen Dormagen, Kaarst, Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich (6.485 Mieten), dann Jüchen und Rommerskirchen (115 Mieten) und schließlich Meerbusch (1.158 Mieten). „342 Mieten mit Extremwerten wurden bei den Auswertungen nicht berücksichtigt“, erklärt Berater Jörg Koopmann.
Im Ergebnis liegt zum Beispiel der bisherige Höchstwert der Bestandsmieten für eine Wohnung von 45 Quadratmeter Größe bei 6,58 Euro pro Quadratmeter. Nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel läge er dann bei 5,39 Euro für Neuss, Dormagen, Kaarst, Grevenbroich und Korschenbroich sowie bei 4,84 Euro in Meerbusch. „Wir wollen keine Umzugswelle, keine Ghettoisierung, sondern soziale Gerechtigkeit“, sagt Steinmetz. Bei Abweichungen werde es immer eine Einzelfallprüfung geben. Die Analyse soll alle zwei Jahre überprüft werden.