Impfzentrum des Rhein-Kreises Impfzentrum bleibt am Dienstag zu

Rhein-Kreis · (-nau) Das Impfzentrum des Rhein-Kreises bleibt am Dienstag geschlossen. Das passiert aber nicht, weil die Einrichtung am Hammfelddamm in Neuss so schnell arbeitet und den gelieferten Impfstoff an den verbleibenden sechs Tagen verarbeitet bekommt, sondern weil das Land nun doch ein deutlich kleineres Kontingent an Impfdosen zur Verfügung stellt.

Nach 13 700 Impfdosen, die in dieser Woche geliefert wurden, geht die Kurve nun doch nicht – wie noch am Donnerstag im Kreisgesundheitsamt erhofft – weiter nach oben, sondern erst einmal auf Talfahrt. Nur 7706 Personen wird der Kreis kommende Woche ein Impfangebot machen können. „Erhofft ist was anderes als erhalten“, sagt Kreissprecher Benjamin Josephs. Trotzdem hat die Nachricht eine positive Seite, wie Josephs betont. Denn noch am Donnerstag machte das Land sein Schätzkästlein ein zweites Mal auf und gab noch einmal 2500 Dosen des Impfstoffes Biontech/Pfizer frei – für die noch kein Termin gemacht wurde.

Das eröffnet 2500 Impfberechtigten der schon weitgehend berücksichtigten Prioritätsgruppe zwei die Chance auf einen kurzfristigen Impftermin. Das betrifft Menschen mit Vorerkrankung dieser Gruppe und alle über 70-Jährigen. Ab sofort können sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online über die Internetadresse www.116117.de sowie über die zentrale Rufnummer 0800/11611701 einen Termin geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, bewirbt sich hingegen beim Rhein-Kreis über die Mailadresse impfzentrum@rhein-kreis.de um einen Termin. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft Impfberechtigte auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Zu den Personen mit Vorerkrankung der Priorität zwei, die sich an die KV wenden, gehören Menschen mit: Trisomie 21; einer Conterganschädigung; nach Organtransplantation; mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung; Krebs- und Lungenerkrankte (COPD), solche mit Muskeldystrophien, einer Diabetes (mit Komplikationen), Leberzirrhose (oder einer anderen chronischen Lebererkrankung), chronisch Nierenkranke und stark Übergewichtige.

An den Kreis wenden sich folgende Berufsgruppen beziehungsweise Impfberechtigte (ohne Vorerkrankung): Kontaktpersonen eines pflegebedürftigen Menschen, der nicht in einer Einrichtung lebt, sowie Kontaktpersonen von Schwangeren. Impfberechtigt sind auch alle, die in ambulanten Diensten arbeiten und mit Behinderten Kontakt haben, Ärzte und andere Personen aus Heilberufen mit Patientenkontakt sowie Lehrer.

(-nau)