Ich habe noch keinen Termin vereinbart. Kann ich trotzdem in einem Impfzentrum geimpft werden?
Rund 11.400 Impfdosen eingeplant 53 Impfzentren starten am Montag den Betrieb
Am diesem Montag nehmen die 53 Impfzentren in NRW den Betrieb auf. Zuerst geimpft werden vor allem Menschen ab 80 Jahren, die einen festen Termin haben. Benutzt wird zunächst ausschließlich der Impfstoff von Biontech/Pfizer.
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürger kostenlos und freiwillig. Die wichtigsten Fragen zu dem Thema:
Nein. Reingelassen und geimpft wird nur, wer einen Termin hat und mindestens 80 Jahre ist. Die Zahl der im Impfzentrum vorhandenen Impfdosen ist genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt.
Kann mich jemand ohne Termin begleiten?
Ja. Diese Person wird aber nicht geimpft.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Unbedingt den Personal- oder einen anderen Lichtbildausweis. Außerdem eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske. Gesetzlich Versicherte sollen die Krankenkassenkarte dabei haben. Nach Möglichkeit sollen auch der Impfpass und Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgeführt werden. Wer den Termin telefonisch vereinbart, bekommt Impfunterlagen per Post. Dazu gehören auch ein Anamnese- und ein Einwilligungsbogen. Diese sollen ausgefüllt mitgebracht werden. Wer den Termin im Internet bucht, soll die Unterlagen ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Wenn das nicht möglich ist, gibt es die Unterlagen auch im Impfzentrum. Wer die Terminbestätigung nicht ausdrucken kann, kann sie auch auf seinem Smartphone oder Tablet vorzeigen.
Wie komme ich zum Impfzentrum?
Um die Fahrt zum Impfzentrum müssen sich die Bürger im Normalfall selbst kümmern. Wo es keine Shuttle-Dienste gibt, müssen die Impflinge die Kosten für Taxi, Bus oder Bahn selbst übernehmen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass auch aus dem Familienkreis Unterstützung kommt. In einigen Kreisen sind Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die Impflinge und eine Begleitperson kostenlos. Wer einen Anspruch auf Krankenfahrten oder Krankentransporte hat, kann damit eventuell auch zum Impfzentrum kommen. Betroffene sollen dies vorher mit ihrer Krankenkasse klären. Auf Grundlage einer schriftlichen Bestätigung kann der Hautarzt eine Verordnung ausstellen.
Was geschieht mit dem Impfstoff, wenn jemand nicht erscheint?
Der Impfstoff kann dann an andere Berechtigte abgegeben werden, etwa an Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten. Er ist aber auch eine Nacht haltbar, sodass er am Folgetag verwendet werden kann.
Ich habe noch keinen Termin. Kann ich noch einen vereinbaren?
Ja. „Wir werden die Bevölkerungsgruppe Ü80 so lange impfen, bis jeder, der geimpft werden möchte, seinen Impfschutz erhalten hat“, hat Laumann versprochen. Weiterhin können Termin online unter der Internetadresse www.116117.de vereinbart werden, rund um die Uhr. Auch eine telefonische Vereinbarung ist möglich. Wer im rheinischen Teil von NRW lebt, soll die kostenfreie Rufnummer 0800 116 117 01 wählen. Die Leitungen sind von 8 bis 22 Uhr besetzt. Neue Termine sollen jeden Tag eingestellt werden.
Am ersten Tag ist in den Impfzentren bestimmt sehr viel los, oder?
Nein. Weil noch nicht so viel Impfstoff da ist, konnten noch nicht viele Termine vergeben werden. Landesweit sind es am ersten Tag rund 11 400. Die Impfzentren öffnen am 8. Februar landesweit um 14 Uhr. Sie sind täglich von 14 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Knapp 640 000 Ersttermine wurden bislang vergeben.