Nach einem Säure-Attentat in einem Bochumer Café ist ein 37-jähriger Mann aus Lünen im Kreis Unna zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den inzwischen verstorbenen mutmaßlichen Haupttäter am 30. Juni vergangenen Jahres laut Urteil des Bochumer Landgerichts in der Nähe des späteren Tatorts abgesetzt. Die Richter sind überzeugt, dass er von den Plänen wusste und demnach die Tat gebilligt hat. Bei dem Anschlag ist ein 31-jähriger Mann schwer verletzt worden. Auch weitere Menschen wurden von Säure-Spritzern getroffen. Das Urteil lautet auf Beihilfe zur schweren und zur gefährlichen Körperverletzung.
Der Richter sprach bei der Urteilsbegründung von einer „nicht nachvollziehbaren und fürchterlichen Tat“, bei der „weniger das Gehirn, sondern die Brutalität eine Rolle gespielt hat“. Die Rocker-Szene, die hinter dem Anschlag stecken soll, bezeichnete der Vorsitzende Richter des Bochumer Schwurgerichts als eine „Gruppierung, die sich außerhalb der Gesellschaft bewegt und meint, ihr eigenes Regelwerk aufstellen zu können“.
Gast versehentlich für den Café-Betreiber gehalten
Der Anschlag galt laut Urteil dem Inhaber des Bochumer Cafés, an dem wegen einer früheren Aussage bei der Polizei angeblich Rache verübt werden sollte. Der mutmaßliche Haupttäter war mit einer Getränkedose im Außenbereich des Cafés aufgetaucht, in die er zuvor Schwefelsäure gefüllt hatte. Den Inhalt schüttete er von hinten über den Kopf und Nackenbereich eines Gastes, den er versehentlich für den Inhaber des Lokals gehalten hatte. Der 31-Jährige erlitt Verätzungen am Rücken, Nacken und Kopf und lag mehrere Wochen im Krankenhaus.
Der 43-Jährige war nach der Tat festgenommen worden, aber hatte sich in der Untersuchungshaft zu einem späteren Zeitpunkt das Leben genommen. Der nun angeklagte Deutsche hatte im Prozess zugegeben, den mutmaßlichen Täter von Lünen nach Bochum gefahren zu haben, dabei aber behauptet, nichts von den Anschlagsplänen gewusst zu haben. Das sahen die Richter anders - unter anderem deshalb, weil der 37-Jährige laut Urteil zuvor im Internet unter anderem nach dem Begriff „Schwefelsäure“ gesucht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:250414-930-439649/1