Vor Synagoge postiert "Sieg Heil" über Polizeifunk - Ermittlungen gegen zwei Beamte in Aachen
Aachen · Zwei Polizeibeamte schauen die Streamingserie „Hunters“ im Dienst. Über Polizeifunk sind „Sieg Heil“-Rufe zu hören. Ob das ein Versehen war, ermittelt nun die Aachener Polizei. Postiert war die Streife vor einer Synagoge.
Die Aachener Polizei ermittelt seit Donnerstag gegen zwei Beamte. Über Polizeifunk war am selben Tag Ausrufe wie "Sieg Heil" aus der Streamingserie "Hunters" zu hören. Beide Beamte waren als Standposten zum Schutz der Synagoge eingesetzt, teilte die Polizei mit.
Nach ersten Ermittlungsergebnissen und jetzigem Kenntnisstand hatten die Beamte im Dienst auf ihren Mobiltelefon die Streamingserie „Hunters“ geschaut. Dabei war der Einschaltknopf des Funkgeräts gedrückt, so dass der Ton der Filmübertragung im Polizeifunk zu hören war.
Gegen die beiden betreffenden Beamten sei umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Ob der Knopf versehentlich gedrückt wurde oder absichtlich ist auch Gegenstand der Ermittlungen, sagte am Freitag eine Sprecherin der Polizei unserer Redaktion, „wir stehen noch ganz am Anfang der Ermittlungen.“
Zweifelhafte Bilddateien auf Mobiltelefon
Die privaten Mobiltelefone der Beamten wurden kurz nach dem Vorfall freiwillig herausgegeben. Im Zuge der technischen Auswertungen wurden auf einem Mobiltelefon zweifelhafte Bilddateien gefunden, deren strafrechtliche Relevanz von der Aachener Staatsanwaltschaft überprüft wird. Eine abschließende Beurteilung steht noch aus. Unklar ist ebenfalls, ob die infrage stehenden Dateien verbreitet oder nur empfangen wurden. Die Ermittlungen dauern noch an.
Vom Dienst vorläufig suspendiert
Beiden Beamten wurde bis auf Weiteres die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden aus Gründen der Neutralität im Polizeipräsidium Mönchengladbach geführt.
"Wir erwarten von unseren Beamten ein klares Bekenntnis und aktives Eintreten für die Grundwerte unserer Verfassung. Damit unvereinbar ist selbstverständlich die Verwirklichung von Straftatbeständen, aber auch jeder unangemessene Umgang mit gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und rechtsextremistischen Inhalten", sagte Polizeipräsident Weinspach.