Corona-Notbremse im Kreis Mettmann Ausgangssperre sorgt für leere Innenstädte im Kreis Mettmann
Kreis Mettmann · Seit Samstag, 0 Uhr, darf sich fast niemand mehr auf der Straße aufhalten. Polizei und Ordnungsdienst ziehen eine positive Bilanz.
(tobi/hup) Die Nacht war entspannt, der Morgen dagegen unruhiger als sonst – am Wochenende ist die Corona-Notbremse und damit auch die Ausgangssperre im Kreis Mettmann in Kraft getreten. Die Polizei zieht am Sonntagmorgen eine positive Bilanz und hat keine größeren Verstöße festgestellt.
„Allerdings hatten wir morgens überproportional viele Einsätze“, erklärte ein Polizeisprecher. Offenbar haben sich einige Menschen bis morgens bei Bekannten aufgehalten und seien nach 5 Uhr dann nach Hause gefahren. „Sonst ist es sonntagsmorgens sehr ruhig bei uns“, erklärt er weiter. Die Einsatzdichte sei ab 5 Uhr jedoch merklich gestiegen. So gab es beispielsweise Einsätze bei Streitigkeiten wegen der Bezahlung von Taxifahrern.
Bußgeld in Höhe von 250 Euro bei Verstoß gegen Ausgangssperre
Die Ausgangssperre im Kreis Mettmann gilt seit Samstag. Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens dürfen die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Wer nach 22 Uhr noch alleine mit dem Hund rausgehen oder eine Runde Joggen möchte, kann das aber auch noch machen – zumindest bis 24 Uhr. Alle, die sich danach ohne zwingenden Grund in der Öffentlichkeit aufhalten, riskieren ein Bußgeld von 250 Euro.
Polizei und Ordnungsamt hatten vergangene Woche strenge Kontrollen angekündigt und dafür am Wochenende auch zusätzliches Personal eingesetzt. In allen Städten des Kreises zeigten die Beamten und die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verstärkt Präsenz und kontrollierten neuralgische Orte. In Mettmann beispielsweise die Innenstadt, in Hilden die Fußgängerzone und das Holterhöfchen, in Ratingen den Marktplatz.
Die Stadt Erkrath hatte vorsorglich ein Verweilverbot für den bei Jugendlichen beliebten Bernsauplatz und den Gerberplatz in Alt-Erkrath erlassen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, 9. Mai, jeweils freitags ab 12 Uhr bis sonntags um 24 Uhr. Erlaubt bleibt der Aufenthalt in gewerblich genutzten Einrichtungen, das Warten davor für den Außer-Haus-Verkauf sowie der Besuch der Corona-Teststation am Gerberplatz. Auch die Überquerung der Plätze als Wegeverbindung für ist weiterhin möglich.
Die Straßen und Plätze in allen Städten des Kreises waren Samstagabend wie ausgestorben, nur vereinzelt fuhren Autos und (meist gähnend leere) Busse und es warteten einige Taxen auf Kundschaft – vergebens. Die Menschen hielten sich offenbar an die Ausgangssperre. Wer auf der Straße unterwegs war, hatte einen guten Grund. Von der Regelung ausgenommen sind beispielsweise Menschen, die zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause fahren. Die Ausgangssperre wird aufgehoben, wenn die Inzidenz im Kreis Mettmann an fünf aufeinander folgenden Tagen unter einem Wert von 100 bleibt.