Corona-Pandemie Wuppertaler Ausgangssperre laut NRW-Gericht rechtmäßig

Wuppertal/Düsseldorf · Laut einem Gericht in Düsseldorf ist die Wuppertaler Ausgangssperre in der Corona-Krise rechtmäßig. Ein Eilantrag wurde abgelehnt - in einer Begründung geht es auch um die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen.

In Wuppertal war bereits vor der Bundes-Notbremse eine Ausgangssperre in der Corona-Pandemie eingeführt worden.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Die in Wuppertal vor der Bundesnotbremse von der Stadt verfügte Kostenpflichtiger Inhalt nächtliche Ausgangsbeschränkung ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag mitgeteilt und damit den Eilantrag eines Wuppertalers gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt abgelehnt. Zur Begründung habe die entsprechende Kammer des Gerichts unter anderem ausgeführt: Die Sieben-Tages-Inzidenz in Wuppertal liege seit Wochen oberhalb von 100 und gegenwärtig über 200, am Tag der Entscheidung liege sie bei 257,1.

„Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht dazu geführt, auch nur annähernd den vom Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung der Nachverfolgbarkeit sowie der Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser angestrebten Wert von zumindest weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen zu erreichen. Da die Infektionswege nicht lokalisierbar bzw. auf bestimmte Ereignisse eingrenzbar seien, erscheine es nur konsequent, persönliche Kontakte der Menschen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken“. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde hierbei gewahrt. Bei den Zeiten der Ausgangsbeschränkung handele es sich um solche, in denen sich der „Normalbürger“ üblicherweise in seiner Wohnung aufhalte, heißt es in der Mitteilung weiter.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf habe - wie bereits zuvor in Bezug auf eine Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid klargestellt - dass die Nutzung der zur eigenen Wohnung gehörenden Terrasse und des eigenen Gartens von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst sei.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Die Stadt Wuppertal hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass angesichts der Bundes-Notbremse die Kostenpflichtiger Inhalt Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal in der Corona-Krise im Wesentlichen aufgehoben wird. Bereits seit Dienstag war die Überwachung der Ausgangssperre den abgemilderten Bundes-Regeln (22 Uhr bis 5 Uhr, Ausnahmen bis 24 Uhr) angepasst worden.

(red)