Vollversammlung So wird gewählt
Bis zum 22. September wird das „Parlament der Wirtschaft“ gewählt.
105 Frauen und Männer kandidieren für die neue Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein. Sie kandidieren für das zentrale Gremium der Industrie- und Handelskammer, das für die Weichenstellung der IHK maßgeblich ist. Fünf Antworten auf die wichtigsten Fragen zur IHK-Wahl.
Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung repräsentiert die regionale Wirtschaft und steht damit für die Selbstverwaltung der Wirtschaft bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und wählt aus ihren Reihen den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Industrie- und Handelskammer.
Darüber hinaus entscheidet sie über den Haushalt und die Höhe der Beiträge und Gebühren. Die Mitglieder der Vollversammlung werden in zwölf Wahlgruppen gewählt, die alle Branchen der Wirtschaft des IHK-Bezirks repräsentieren. Die Anzahl der Sitze in der Vollversammlung hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung einer jeden Branche ab.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die der IHK Mittlerer Niederrhein zugehörigen Unternehmen und Gewerbetreibenden. Für juristische Personen und Handelsgesellschaften wird das Wahlrecht durch die gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, deren Hauptniederlassung nicht im IHK-Bezirk liegt, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden.
Wer hat die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt?
Alle wahlberechtigten Unternehmen konnten für ihre jeweilige Wahlgruppe bis zum 14. Mai 2021 Vorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge wurden vom IHK-Wahlausschuss formell geprüft, in Bewerberlisten zusammengefasst und nach der Sitzung am 18. Mai 2021 als zweite Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
Wie wird gewählt?
Die Vollversammlungswahl ist eine geheime Wahl. Die Wahlunterlagen wurden allen Unternehmen ab dem 30. August zugesandt. Am 22. September um 17 Uhr endet die Wahlfrist.
Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten auch Zugangsdaten für die elektronische Wahl über ein digitales Wahlportal.
Was passiert nach der Wahl?
Die Amtszeit der Vollversammlung beginnt mit dem 1. Januar 2022. Sie tritt erstmals im Februar 2022 zusammen. Die neue Vollversammlung wählt in geheimer Wahl den Präsidenten und acht Vizepräsidenten.