(am) Wer Gewalt erfährt – egal ob körperliche oder psychische – hat nicht nur Schlimmes erlebt, sondern auch ein Recht auf Entschädigung, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewältigen. Das soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 reformiert und die entsprechenden Regelungen im neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) zusammengeführt. Durch die Bündelung bislang verstreuter Regelungen in einem einheitlichen Gesetzbuch wird es Betroffenen erleichtert, mögliche Ansprüche geltend zu machen, erklären die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann.
Sie haben sich auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Velbert, Larissa Hilverkus, zu einer Fachtagung in der Stadtbibliothek Velbert getroffen. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Vortrag von Stephanie Zschocke, Fallmanagerin im Fachbereich Soziale Entschädigung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Sie stellte die zentralen Neuerungen vor. Das neue Entschädigungsrecht markiert einen Wandel im Umgang mit Gewaltopfern. Während vor der Reform nur Personen entschädigt wurden, die Opfer tätlicher Angriffe geworden waren, können nun auch Menschen Unterstützung erhalten, die unter psychischer Gewalt leiden – etwa durch Mobbing, Stalking oder Bedrohung.
Ebenfalls neu sei, dass nun auch Kinder, die von Vernachlässigung betroffen sind, als leistungsberechtigt gelten. Darüber hinaus können auch traumatisierte Augenzeuginnen und Augenzeugen sowie Angehörige von Opfern Leistungen nach dem neuen Recht erhalten. Ein weiterer Bestandteil des neuen Gesetzes ist das Angebot von Traumambulanzen, die als Anlaufstellen für Soforthilfe dienen. Hier können Betroffene zeitnah psychologische Unterstützung erhalten.
Zschocke betonte: „Das neue soziale Entschädigungsrecht muss zum Leben erweckt werden.“ Damit macht sie deutlich: Das Gesetz allein reicht nicht aus – es braucht eine aktive Umsetzung in der Praxis. Fachkräfte müssen geschult, Betroffene informiert und bestehende Hilfsstrukturen gestärkt werden. „Wir müssen unsere Netzwerke erweitern“, so Zschocke weiter.
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann erklärten abschließend gemeinsam: „Als Gleichstellungsbeauftragte ist es uns wichtig, über solche Neuerungen informiert zu sein, aufzuklären und den Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Wir möchten dazu beitragen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.“ Kontakt für Betroffene und Angehörige gibt es beim Opfer-Infotelefon des LVR unter Telefon 0800 6546546 oder Nummer 116 006 vom Opfer-Telefon des Weißen Rings.