Corona als Berufskrankheit? Sozialgerichte rechnen mit viel Arbeit durch Corona-Folgen

Essen · Rente, Arbeitsunfähigkeit, Bürgergeld - NRW-Sozialgerichte entscheiden oft über einschneidende Fragen und viel Geld. Seit einiger Zeit sind die Klage-Eingänge rückläufig, doch das könnte sich ändern.

Sozialgerichte NRW ziehen Bilanz: viel Arbeit durch Corona, Entspannung beim Bürgergeld.

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Die NRW-Sozialgerichte rechnen mit viel Arbeit als Folge der Corona-Pandemie. Rechtsstreitigkeiten um eine Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit bei Beschäftigten in Gesundheitsberufen oder als Arbeitsunfall bei anderen Branchen hätten in der ersten Instanz bereits um rund ein Zehntel zugenommen, sagte der Präsident des NRW-Landessozialgerichtes, Jens Blüggel, bei der Präsentation seines Jahresberichts.

Grundsicherung/Bürgergeld größter Streitpunkt

Prozesse um die Grundsicherung für Arbeitssuchende - heute „Bürgergeld“ - seien mit gut 28 Prozent der LSG-Verfahrenseingänge im vergangenen Jahr weiter der zahlenmäßig wichtigste Streitpunkt. Allerdings gebe es hier seit Jahren zurückgehende Zahlen - wohl, weil der Gesetzgeber Anforderungen an die Leistungen verringert und etwa das geschützte Vermögen erhöht habe. Wenn Sanktionen künftig verschärft würden, werde das aber möglicherweise auch wieder zu mehr Verfahren führen.

Sozialgerichte erwarten viel Arbeit durch Corona.

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Insgesamt verzeichnete das Landessozialgericht im vergangenen Jahr erneut einen Rückgang der Eingänge um gut sieben Prozent auf 5.414 Verfahren. Bei den acht NRW-Sozialgerichten gingen rund 66.000 Verfahren ein, knapp ein Prozent weniger als im Vorjahr. Die Verfahrensdauer beim Sozialgericht verkürzte sich leicht auf 16 Monate. Bei der zweiten Instanz, dem LSG, dauerte es 2024 durchschnittlich 17,6 Monate bis zur Entscheidung.

Sozialprozess per Video

Die NRW-Sozialgerichtsbarkeit werde zunehmend auf elektronische Akten und Videokonferenztechnik umgestellt, sagte Blüggel. Mit der Konferenztechnik könnten in geeigneten Fällen Verfahrensbeteiligte per Video dazugeschaltet werden, das Gericht bleibe stets in Präsenz im Saal, erläuterte ein Sprecher.

Der LSG-Präsident sieht Probleme für den Rechtsschutz der Kläger, weil es immer weniger Fachanwälte für Sozialrecht gebe. Außerdem fehlten medizinische Gutachter für die Verfahren.

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(dpa)