Förderprogramm 14 Millionen Euro für neuen Wohnraum im EN-Kreis
EN-Kreis · Dem Ennepe-Ruhr-Kreis wurde für dieses Jahr ein Fördervolumen von 14 Millionen Euro zugeteilt.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit seinem neuen Wohnraumförderungsprogramm die Schaffung, Modernisierung, Erhaltung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Von 2023 bis 2027 stehen insgesamt neun Milliarden Euro zur Verfügung – 1,6 Millionen alleine für das Jahr 2023. Dem Ennepe-Ruhr-Kreis wurde für dieses Jahr ein Fördervolumen von 14 Millionen Euro zugeteilt. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
„Der Hauptschwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen liegt in der bedarfsgerechten Neuschaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum“, sagt Petra Kindt, Sachgebietsleiterin der Wohnungsbauförderung beim Ennepe-Ruhr-Kreis. Den gestiegenen Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten sowie den steigenden Zinsen wolle das Land so entgegenwirken. Es habe die Förderbestimmungen zum Wohnraum noch einmal deutlich verbessert.
So können beispielsweise Investoren, wenn sie Mietwohnungen schaffen wollen, zinsgünstige Darlehen in Kombination mit Tilgungsnachlässen erhalten. Der Zinssatz bleibt dabei für die ersten fünf Jahre bei null Prozent und steigt dann auf lediglich 0,5 Prozent an. Auch die Grunddarlehen wurden deutlich angehoben. Je nach Zweckbindungszeitraum (25 oder 30 Jahre) müssen 30 bis 35 Prozent dieses Darlehens nicht zurückgezahlt werden.
Gerade Familien mit geringeren Einkommen, so schätzt es der Ennepe-Ruhr-Kreis ein, erhielten durch die Landesförderung trotz steigender Preise und Zinsen die Möglichkeit, Immobilien zu erwerben. Er verweist auch auf eine Neuerung bei den Förderbedingungen: Neben den Haushalten, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegen und zu 100 Prozent förderfähig sind (Gruppe A), werden ab sofort auch Haushalte gefördert, die diese Grenze um maximal 40 Prozent überschreiten (Gruppe B). Die Förderung der Gruppe B fällt allerdings geringer aus.
Die Förderung erfolgt auch hier durch zinsgünstige Darlehen, die durch Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese Darlehenskonditionen gibt es aber nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Wohnhäusern, die zwar bezugsbereit, aber mögicherweise sanierungsbedürftig sind.
Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten Haushalte zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW-Bank prüfen. Gefördert wird weiterhin auch die Modernisierung bestehenden Wohnraums. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Sicherheitsempfindens, der Barrierefreiheit und zur Anpassung an Klimafolgen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und der Verbesserung des Wohnumfeldes. Bei der Modernisierungsförderung von Mietwohnraum werden weiterhin bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten gefördert.
Die aktuellen Förder- und Modernisierungsrichtlinien können auf der Internetseite des Ministeriums (www.mhkbd.nrw) heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu dem Thema lassen sich auch unter folgendem Link auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises finden: