Auf Spielplätzen darf nicht geraucht werden
Ordnungsbehördliche Verordnung sieht jetzt Ausnahmen für Stadtfeste vor.
Sprockhövel. Keinen Müll neben Müllcontainer legen, auf öffentlichen Grünflächen nicht kampieren, die Hausnummer gut lesbar zur Straßenseite hin anbringen - das sind typische Regelungen in einer städtischen Ordnungssatzung. Diese sogenannte ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird für Sprockhövel jetzt neu gefasst. In Anlehnung an die Musterverordnung des Städte- und Gemeindbundes NRW wurde etwa neu ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen hineingeschrieben und kann nun auch belangt werden.
Vom generellen Verbot der Ruhestörung in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr werden in der neuen Verordnung mehrere Feste explizit ausgenommen, auch wenn das bisher bereits Praxis war, wie der Beigeordnete Bernd Woldt im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung darlegte. Diese Ausnahmen gelten künftig für die komplette Silvesternacht, für die Nacht auf den 1. Mai bis 3 Uhr sowie ebenfalls bis zu dieser Uhrzeit für das Stadtfest in Niedersprockhövel am 2. Septemberwochenende, den Haßlinghauser Nachschlag am letzten August-Samstag und das Herzkamperschützenfest (Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag). Der Betrieb von Lautsprechern außerhalb "fester Baulichkeiten", wie es in der Verordnung heißt, ist allerdings auch dann nur bis 24 Uhr erlaubt. Der Ausschuss hat der neuen Satzung zugestimmt. Vor der öffentlichen Bekanntmachung fehlt nur noch das Votum des Stadtrats. gh