Kluterthöhle soll nationales Naturmonument werden

Regierungsbezirk Arnsberg legt Schutzpläne aus.

Die Kluterthöhle weist eine Gesamtganglänge von 7000 Metern auf und besteht aus acht miteinander verbundenen Einzelhöhlen.

Foto: Arbeitskreis Kluterthöhle

Ennepetal. Höhlenwände, die von fossilen riffbildenen Organismen überzogen sind, die dreidimensional in den Raum hineinragen und überwiegend in Lebendposition versteinert sind — solche Funde sind in Deutschland rar und machen die Kluterthöhle zu einer herausragenden Naturerscheinung. Aus diesem Grund soll das „Kluterthöhlensystem“ in Ennepetal als zweites Nationales Naturmonument im Regierungsbezirk Arnsberg ausgewiesen werden. Das hat die Bezirksregierung am Montag mitgeteilt.

Nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2016 können neben Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder Naturdenkmalen auch Nationale Naturmonumente festgesetzt werden — als NRW-weit erstes Gebiet dieser Art wurden 2017 die „Bruchhauser Steine“ bei Olsberg ausgewiesen. Nun folgt mit der Kluterthöhle ein Höhlensystem, das nach derzeitigem Forschungsstand eine Gesamtganglänge von 7000 Metern aufweist und aus acht miteinander verbundenen Einzelhöhlen besteht.

Seine Unterschutzstellung als Nationales Naturmonument erfolge aufgrund seiner geologischen und paläontologischen Aufschlüsse, der dort vorkommenden seltenen Arten der Grundwasserfauna, seiner geologischen Entstehungsgeschichte sowie seines naturwissenschaftlichen Forschungswertes, so die Bezirksregierung. Der Geltungsbereich beziehe sich dabei auf den fossilen und überwiegend unterirdisch gelegenen Riffkörper.

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung kann vom 3. August bis 14. September beim Landrat des EN-Kreises in Schwelm, Hauptstraße 92, Zimmer 447, eingesehen werden.