Opferschutz: Der Helfer nach der Not

Bis 2002 stand das Schicksal der Opfer von Verbrechen nicht im Vordergrund der Polizeiarbeit. Mittlerweile hat jede Behörde Beamte für den Opferschutz.

Ennepe-Ruhr-Kreis. Ein Überfall im Park, mitten in der Nacht. Der Täter schlägt auf sein Opfer ein, raubt ihm Geld und Papiere. Als die Polizei eintrifft, fehlt vom Täter jede Spur. „Bis 2002 lag es dann im Ermessen der Beamten, ob dem Opfer weitere Hilfe angeboten wurde oder eben nicht“, sagt Dietmar Bahs, Opferschutzbeauftragter der Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises. Im Jahr 2002 änderte sich etwas, das Gewaltschutzgesetz trat in Kraft.

„Jetzt steht das Opfer im Mittelpunkt, für Geschädigte hat sich viel verändert.“ Unter anderem wurden in jeder Polizeibehörde Stellen für Beamte geschaffen, die speziell im Bereich Opferschutzrechte geschult wurden. Wird jetzt ein Bürger Opfer eines Überfalls, legen die Beamten einen sogenannten Opferbogen an und leiten die Kontaktdaten des Betroffenen weiter.

„Je nach Vorgehen wird sich kurze Zeit später jemand von der Polizei, dem Weißen Ring oder einer Frauenberatungsstelle mit dem Opfer in Kontakt setzen“, erklärt Bahs. Wichtig sei der persönliche Kontakt und nicht nur ein Flyer mit Hilfsangeboten.

Besonders relevant ist dieses Vorgehen in Bezug auf Opfer von häuslicher Gewalt. 40 Fälle hatte die Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis (ohne Witten) noch im Jahr 2002 registriert. „Durch die Änderung des Gewaltschutzgesetzes hat sich diese Zahl bei 180 bis 190 Fällen pro Jahr eingependelt“, sagt Bahs. Hinzu komme eine hohe Dunkelziffer.

Auch in Sprockhövel gab es in den vergangenen Jahren Fälle von häuslicher Gewalt: 2010 waren es 21 Fälle, im Jahr davor zwölf und 2008 zehn Fälle. „Bei häuslicher Gewalt gilt immer ein Grundsatz: Wer schlägt, der geht.“

Egal, ob das Opfer selbst, ein Nachbar oder vielleicht auch die Kinder die Polizei gerufen haben — den Täter erwartet in der Regel ein zehntägiges Wohnungsverbot. „Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört“, betont Bahs. „Das Opfer soll so zehn Tage Zeit bekommen, in Ruhe zu überlegen, welche Schritte es gegebenenfalls in Erwägung zieht.

Unterstützung bietet dabei ein Netzwerk aus Polizei, Opferschutzverbänden und Frauenhilfe an. Je nach Fall nehmen sie Kontakt auf und unterstützen das Opfer. Eine Anzeige wird in solchen Fällen automatisch von der Polizei erstattet. „Bis die Justiz dann reagiert, können Monate vergehen“, weiß Bahs. Daher sei es wichtig, Opfer auch in dieser Zeit zu unterstützen, „das kann bis zur Anonymisierung der Daten reichen“.