Pannenserie: Sprockhövel droht eine Nachwahl

Wahlberechtigte können Einspruch einlegen. Ist ihre Anzahl ergebnisrelevant, wird neu abgestimmt.

Foto: Gerhard Bartsch

Sprockhövel. Wenn das Ergebnis bei der Kommunalwahl am Sonntag knapp ausfällt, schlägt die Stunde derer, die von den beiden Wahlpannen der vergangenen Tage betroffen sind. Denn wer per Briefwahl seine Kreuze gemacht und sich danach in den Urlaub verabschiedet hat, der könnte die neuen Wahlunterlagen verpasst und damit seine Stimme schlicht verloren haben.

Betroffen sein können bis zu 2200 Wahlberechtigte — so viele fehlerhafte Briefwahlunterlagen waren bei der ersten Panne versendet worden. Das macht zehn Prozent der Stimmen aus.

„Wichtig ist die Frage, ob die Zahl derjenigen, die ihre Stimme verloren haben, ergebnisrelevant ist. Sonst ist es sehr schade für den Einzelnen, aber nicht bedeutend“, erklärt Klaus Walterscheid, der durch sein Amt als Bürgermeister auch Wahlleiter ist und so die Gesamtverantwortung für die Kommunalwahl in Sprockhövel trägt.

Interessant wird es also, wenn ein Kandidat mit knappem Vorsprung gewählt wird und die Zahl derer, die wegen der Panne nicht wählen konnten, ausgereicht hätte, um das Ergebnis zu verändern. „Diese Wähler können Einspruch einlegen“, sagt Walterscheid. „Dann kann eine Nachwahl nötig werden.“

Generell gilt laut Paragraf 39 des NRW-Kommunalwahlgesetzes, dass jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben kann — binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Einsprüche gehen schriftlich an den Wahlleiter, also an Bürgermeister Walterscheid. Bisher liegen ihm keine vor — „aber es gibt Nachfragen.“

Wie hoch die zusätzlichen Kosten etwa für Nachdruck und Arbeitszeit der Verwaltung sind, kann er noch nicht absehen. Für den Postversand entstehen laut Wahl-Justiziar Rainer Kaschel zumindest Zusatzkosten in Höhe von 2100 Euro, die aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. „Die Inanspruchnahme der sogenannten Eigenschadenversicherung wird geprüft“, sagt Kaschel. „Es waren keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Unterlagen erkennbar. Anderenfalls hätte sicherlich eine weitere Kontrolle stattgefunden. Für die Zukunft wird es — unabhängig von etwaigen Anhaltspunkten — entsprechende Kontrollregelungen geben.“

Auch bei der vergangenen Kommunalwahl hatte es in Sprockhövel eine Panne gegeben: Das Ergebnis war für ungültig erklärt worden, weil auf 190 abgegebenen Stimmzetteln falsche Kandidaten aufgeführt waren. Die Kommunalwahl wurde daraufhin im Sprockhöveler Wahlbezirk Im Holland wiederholt.