Im Telefonshop überrumpelt Experten kritisieren fehlende Informationen bei Vertrags-Abschlüssen
EN-Kreis. · Im vergangenen Jahr gab es viele Fälle von Kunden, die in Telefon-Shops mit Verträgen überrumpelt wurden, deren Konditionen nicht direkt klar ersichtlich waren.
Viel Arbeit für die Verbraucherzentrale im Ennepe-Ruhr-Kreis brachte das vergangene Jahr mit sich. Wie die Verbraucherschützer jetzt in ihrem Jahresbericht vorlegen, wurden sie in insgesamt 2393 Fällen um Hilfe und Rat gebeten, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden.
„Auch wenn wir wegen der Corona-Pandemie einige Wochen keine persönliche Beratung anbieten konnten, waren wir per Telefon und E-Mail weiter mit Ratsuchenden in regem Austausch und Kontakt. Dabei hat sich gezeigt, dass gerade in unsicheren Zeiten der Schutz vor Übervorteilung durch unseriöse Geschäftspraktiken besonders gefragt ist“, erklärte Beratungsstellenleiterin Alexandra Kopetzki bei der Vorstellung des Jahresberichts 2019. Erfreulich sei zudem, dass der Kreis den Finanzierungsvertrag bis Ende 2024 verlängert habe.
Mit rund 1980 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Viele Verbraucher kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel oder Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinanderlagen – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse.
„So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläuterte Beratungsstellenleiterin Alexandra Kopetzki. Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden.
Ende von Stromanbietern ist ebenso ein häufiges Thema
Zum Weltverbrauchertag hat die Beratungsstelle nicht nur gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexe Vertragskonstellationen gefordert.
Nach TelDaFax, FlexStrom und Care Energy war mit der Bayerischen Energieversorgung BEV erneut ein Energieversorger mit fragwürdigem Geschäftsmodell Pleite gegangen. „Wir haben nicht nur über die Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert, sondern auch Schritte erläutert, um offene Forderungen wie Boni und Guthaben gegen die BEV durchzusetzen und gegebenenfalls anzumelden“, berichtete Kopetzki.
Ob Warenbestellungen über Shopping-Plattformen oder Abos für Streaming-Dienste: Einmal mehr hatten Kriminelle mit Hilfe gestohlener Daten im Internet auf Kosten ihrer Opfer eingekauft oder auf deren Namen Verträge abgeschlossen. Betroffene erfuhren vom Identitätsdiebstahl meist erst, wenn sie Rechnungen oder Inkassoschreiben erhielten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfanden. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle dubiosen Forderungen einen Riegel vorgeschoben und Tipps gegeben, um Datendiebstahl vorzubeugen. Red