Jahresbilanz Verbraucherschutz: Jeder dritte Fall betrifft das Thema Finanzen

Die Beratungsstelle in Wuppertal verzeichnete in 2019 etwa 3700 Rechtstermine.

Marlene Pfeiffer leitet die Beratungsstelle Wuppertal der Verbraucherzentrale NRW.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Wer einen Handyvertrag abschließen möchte, sollte auch beim Gang in einen Telefon-Shop vorsichtig sein und die Unterlagen lieber mehrmals prüfen. Das rät zumindest die Beratungsstelle Wuppertal der Verbraucherzentrale NRW in ihrem jetzt vorgelegten Jahresbericht 2019.

Die mitunter unzureichende Beratung der Kunden durch die Mitarbeiter sei oft ein Ärgernis. „So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, sagt die Leiterin der Beratungsstelle, Marlene Pfeiffer.

Bei einer landesweiten Stichprobe habe die Verbraucherzentrale NRW festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen seien. Die Verträge seien leider oft recht „unübersichtlich“, bedauert Pfeiffer.

Der Gang zur Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale an der Schloßbleiche kann sich also lohnen. Den vermutlich kuriosesten – oder dreistesten – Fall mussten die Experten bei einem Rentner meistern. Der Mann wollte sich in einem Telefon-Shop lediglich die Funktion eines Handys erklären lassen. Als er wieder aus dem Laden herauskam, hatte ihm der Verkäufer allerdings acht neue Telefonverträge mit monatlichen Mehrkosten von sage und schreibe mehr als 500 Euro aufgeschwatzt. Die Beratungsstelle habe die Aufträge für ihn storniert, heißt es.

Knapp 3700 Rechtsberatungen und -vertretungen hat die Wuppertaler Beratungsstelle im vergangenen Jahr durchgeführt. Das liege etwa auf dem Niveau der Vorjahre, erklärt Pfeiffer. Bei den Verbraucherproblemen ging es in etwa jedem zehnten Fall um Telefonverträge. Ein gutes Drittel (32 Prozent) der Fälle betraf das Thema Finanzen.

Weiterhin ein Problem bleibt auch die illegale Nutzung von persönlichen Daten im Internet. Es gebe etliche Fälle, in denen Kriminelle mit Hilfe gestohlener Daten auf Kosten ihrer Opfer einkauften oder deren Namen für den Abschluss von Verträgen nutzten. Betroffene würden von diesem Datenmissbrauch erst erfahren, wenn sie Rechnungen oder Schreiben von Inkassobüros erhalten oder Abbuchungen von ihrem Konto feststellen. Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale konnte in diesen Fällen Tipps geben und unberechtigte Forderungen abschmettern.

Persönliche Beratungen
sind wieder möglich

Auch mit dem bisweilen unseriösen Geschäftsgebaren von Inkassobüros haben sich die Verbraucherschützer auseinandergesetzt. Selbst wenn ein Inkassobüro wegen möglicher ausstehender Zahlungen mit Gerichtsvollzieher, Kontosperrung oder Schufa-Eintragung droht, sei erst einmal zu prüfen, für welche Forderung gezahlt werden soll, raten die Verbraucherschützer. Manchmal behaupten Inkassobüros den Angaben zufolge einfach, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht beglichen wurden.

Zudem dürfen Inkassobüros keine höheren Kosten verlangen als Rechtsanwälte. In der Regel werden beim Schriftwechsel maschinell angefertigte Schreiben verwandt. Die Kosten sollten also unter der Gebührenordnung der Anwälte liegen. Wichtig ist überdies: Auslagen, um die Adresse des Schuldners zu überprüfen, sind nur berechtigt, wenn das auch notwendig und mit einem Mehraufwand verbunden war – etwa, weil der Schuldner umgezogen ist.

Im vergangenen Jahr hatte die Wuppertaler Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW ihren 60. Geburtstag gefeiert. In diesem Frühjahr stellten die Einschränkungen der Corona-Pandemie die Expertinnen und Experten vor neue Herausforderungen. „Auch wenn wir einige Wochen keine persönlichen Beratungen anbieten konnten, waren wir per Telefon und E-Mail weiter mit Ratsuchenden in regem Austausch und Kontakt“, sagt Pfeiffer. Etliche Bürger hätten zudem angerufen, um etwa zu fragen, wie Reisen möglichst kostenneutral storniert werden könnten.

Mittlerweile bieten die Wuppertaler Verbraucherschützer auch wieder persönliche Beratungen an – dazu muss aber vorher ein Termin vereinbart werden. Zudem sind die Experten der Beratungsstelle zu den Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.