Staatsanwaltschaft sieht Anklage durch Experten gestützt
Paderborn (dpa/lni) - Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter sieht die Staatsanwaltschaft den Anklagepunkt Töten durch Unterlassen von der Aussage eines weiteren Experten gestützt. Die Ausführungen des Leiters der Rechtsmedizin der Uniklinik Essen, Thomas Bajanowski, belegten, dass der Tod von Susanne F. durch eine schnelle Operation hätte verhindert werden können, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Dienstag am Rande des Prozesses am Landgericht Paderborn.
Im Verfahren hatten sich bislang ein Rechtsmediziner der Uni Göttingen und ein Neurologe der Uni Münster unterschiedlich dazu geäußert, ob der Tod der Frau aus Niedersachsen hätte verhindert werden können.
Susanne F. war im April 2016 nach Stößen gegen den Kopf mit Hirnblutungen, unterkühlt und körperlich geschwächt in einem Krankenhaus gestorben. Die Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. wollten laut Anklage die Frau nicht ins Krankenhaus, sondern in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim fahren. Sie waren aber mit einer Autopanne liegengeblieben. Sie hatten erst dann die Rettungskräfte gerufen und waren somit letztlich aufgeflogen.
Über Jahre hinweg soll das Paar mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Insgesamt zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge von Quälereien.