Tücken beim Online-Möbelkauf
Sie brauchen eine neue Couch? Sie haben jetzt Zeit, den ersehnten neuen Kleiderschrank zu kaufen – doch wollen oder können nicht direkt ins Möbelhaus? Diese rechtlichen Unterschiede sollten Sie kennen
Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Ein großer Vorteil in Corona-Zeiten. Bislang kauft man im Internet aber eher Bücher, Mode und immer mehr auch für Lebensmittel. Möbel sind online noch eher weniger gefragt. Denn die Nachteile der Auswahl überwiegen oft: Ein Sofa möchte man Probe sitzen, auf einer Matratze liegen und einen Tisch anfassen.
„Mode ist kurzlebig. Wenn mir ein Stück nicht gefällt, kann ich es unkompliziert wieder zurückgeben“, sagt Produktexpertin Christine Lacroix. „Das ist bei einem Möbelstück schon komplizierter: Zum einen, weil ich von den Stücken jahrelang etwas haben möchte. Zum anderen, weil die Rücknahme mindestens mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden ist.“ Lacroix kümmert sich bei der Aktion Plagiarius primär um Markenpiraterie, kennt aber auch die Fallen beim Online-Kauf.
Für einige Möbel, dazu gehört zum Beispiel das Sofa, plädiert Lacroix deshalb auch für die Auswahl im stationären Handel: „Nur da kann man probesitzen und ausprobieren, ob das Sofa auch rückenfreundlich ist.“
Prinzipiell haben Kunden zwar die Möglichkeit, bestellte Möbel auch zu Hause zu testen und gegebenenfalls zurückzuschicken, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings sollten sie beachten: Die Kosten für die Rücksendung müssen sie eventuell selbst tragen – das kann der Händler in den (AGB) so festlegen. Die Kosten für die Anlieferung, die man als Käufer möglicherweise zahlen musste, muss einem der Händler dagegen erstatten, so die Expertin.
Das Widerrufsrecht für Möbel beträgt wie bei den meisten Onlinekäufen 14 Tage. Bei individualisierten Stücken, etwa einem auf Maß angefertigten Kleiderschrank, kann es jedoch ausgeschlossen sein. Darüber muss der Händler den Verbraucher aber vor Vertragsschluss informieren. Hier gilt also: Auch das Kleingedruckte lesen und im Zweifel nachfragen. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich das Widerrufsrecht schriftlich bestätigen lassen, rät die Verbraucherschützerin. Am Ende ist die Frage bei individuellen Möbelstücken, wie stark sie auf den Kunden zugeschnitten wurden. Gab es einen Stuhl nur in drei Farben, dann sei der Widerruf kein Problem. „Hat man sich aber ein Sofa mit Liegefläche links und in einem ausgefallen Ton bestellt, ist das unter Umständen ein anderer Fall.“ Dann könne man schon davon ausgehen, dass dieses Möbel individuell für den Kunden gefertigt wurde - und es berechtigt ist, wenn der Händler dann den Widerruf ausschließt.
Anders sieht es aus, wenn das Möbelstück beschädigt ist oder etwa in einer falschen Größe oder Farbe geliefert wurde. Dann muss der Händler kostenlos nachbessern und muss dafür auch den Rückversand übernehmen. Das gilt generell. Während die Lieferung bei Mode und anderen kleinen Artikeln prinzipiell unkompliziert ist, verhält sich das bei sperrigen Gegenständen wie Möbeln bisweilen anders. Lacroix betont daher: „Hier kommt es nicht nur auf Lieferkosten an, sondern auch auf Lieferbedingungen. Genauer gesagt: Liefert die Firma zu einem angegebenen Preis oder kostenfrei bis in die eigenen vier Wände oder nur bis Bordsteinkante?“ Dies sollte man beim Bestellprozess auf der Onlineseite prüfen.
Grundsätzlich sollte man beim Onlinekauf auf Sicherheit bedacht sein, um nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen. „Dazu gehört zunächst, dass man sich die Homepage eines Onlinehändlers genau anschaut“, rät Felix Nottensteiner, Inhaber der Autorisierungs-Plattform Authorized by in München. „Fehlt zum Beispiel das Impressum, sollte man von diesem Händler die Finger lassen – ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben.“
Und Nottensteiner ergänzt: „Man sollte auch unbedingt die dort hinterlegten Daten prüfen – ob es an der angegebenen Adresse die Firma überhaupt gibt und ob die Telefonnummer stimmt.“ Solche Angaben über Kosten und das Unternehmen, bei dem man bestellt, sind im Internet nicht nur wichtig, weil sie einen entscheidenden Unterschied zu den schwarzen Schafen der Branche machen. „Was vielen Konsumenten nämlich nicht bewusst ist: Wer sich für ein Möbelstück, das beim gewählten Anbieter besonders günstig ist, entscheidet, läuft im Zweifel Gefahr, sogenannte Grauware oder zum Beispiel Re-Importe von nicht autorisierten Händlern zu kaufen“, erläutert Nottensteiner.
Dazu müsse man wissen, dass viele große Hersteller für verschiedene Länder produzieren und ihre Preise und Vertriebsstrukturen dem jeweiligen Land und auch den dortigen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Daher seien Re-Importe zwar in einigen Fällen günstiger bei gleicher Optik. „In puncto Gewährleistung, Garantie und Ansprechpartner im Problemfall kann es aber nach dem Kauf problematisch werden.“ So kann aus vermeintlich billig im Zweifel dann schnell richtig teuer werden.
Wem das alles zu kompliziert ist, für den hat Christine Lacroix einen Tipp: Auf der sicheren Seite ist man, „wenn man sich für die Website eines Möbelhauses entscheidet, das auch offline verkauft“.