Landgericht Krefeld Missbrauch: Tönisvorster (50) muss viereinhalb Jahre in Haft

Tönisvorst/Krefeld · Das Landgericht befand einen Tönisvorster für schuldig, seine Stieftochter missbraucht zu haben.

 Der Prozess fand im Krefelder Landgericht statt.

Der Prozess fand im Krefelder Landgericht statt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Bis zuletzt hatte ein 50-jähriger Tönisvorster vor dem Krefelder Landgericht bestritten, seine Stieftochter missbraucht zu haben. Das glaubte ihm die Strafkammer allerdings nicht. Der bisher nicht vorbestrafte Mann muss unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Außerdem verhängte das Landgericht noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl gegen den Mann mit griechischen Wurzeln wegen Fluchtgefahr. Er habe noch immer Kontakt in seine Heimat und bei dem hohen Strafmaß bestehe die Gefahr, dass sich der Angeklagte absetzen würde.

Angeklagt war der Mann, weil er seine Stieftochter von 2016 bis 2018 sexuell missbraucht haben soll. Sie war zur Tatzeit 13 bzw. 14 Jahre alt. Insgesamt soll es sieben Übergriffe gegeben haben. Das Gericht schenkte den Ausführungen des Opfers Glauben.

Das Mädchen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Sitzungssaal vernommen. Der Angeklagte musste solange in einen Nebenraum und die Vernehmung wurde dorthin übertragen. Auch deren Mutter und die Großmutter belasteten den Angeklagten schwer. Ihrer Oma hatte sich das Mädchen als erstes geöffnet.

Die Taten sollen immer dann passiert sein, wenn die Mutter arbeiten musste. Da sie im Einzelhandel tätig ist, sei das auch nachmittags oder am Wochenende gewesen – Zeiten, zu denen der Angeklagte zu Hause war. Die anderen Stiefkinder soll er zum Einkaufen geschickt haben, um mit dem mutmaßlichen Opfer allein zu sein. Auch die anderen Kinder soll der Mann geschlagen haben. Das war allerdings nicht Teil der Anklage, sondern wurde von der Großmutter berichtet. Die Mutter des Opfers hat sich von dem Angeklagten nach den Vorwürfen getrennt. Derzeit läuft ein Scheidungsverfahren.