Urteil 18 Jahre nach Wehrhahn-Anschlag geplant

Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn will das Landgericht am Dienstag das Urteil verkünden. Der Staatsanwalt hat lebenslange Haft für den Angeklagten wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass beantragt.

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Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Bei dem Bombenanschlag waren vor 18 Jahren, am 27. Juli 2000, zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Der Angeklagte mit Kontakten zur rechten Szene war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten, der sich aber jahrelang nicht erhärten ließ. Erst als ein Häftling aussagte, der Mann habe ihm die Tat gestanden, waren die Ermittlungen wieder aufgenommen worden.