Überblick Verwirrung um Corona-Tests: Das soll jetzt an Grund- und Förderschulen in NRW gelten
Das Lolli-Testverfahren mit PCR-Einzeltests wird an Grundschulen in NRW aufgegeben. An Förderschulen soll es bestehen bleiben - die Änderungen im Detail.
Das Lolli-Testverfahren mit PCR-Einzeltests für Grundschulen wird in NRW aufgegeben, für Förderschulen soll es weiter ermöglicht werden: An Grundschulen in NRW wird kurzfristig von PCR-Einzeltests auf Schnelltests umgestellt. Das bestätigte nun das Schulministerium. Es soll nach den Angaben zunächst ein Zwischenmodell aus PCR-Pool-Testung und Einzelauswertung mit Antigen-Schnelltests geben. Am Dienstag war öffentlich geworden, dass Labore nach einer positiven Pool-Testung nicht mehr wie zuvor alle Einzeltests auswerten können.
Das soll laut NRW-Schulministerium nun für Corona-Tests an Grund- und Förderschulen gelten:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen Lolli-PCR-Pooltests angewandt.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ sei es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollen sich die Schülerinnen und Schüler in sich in häusliche Isolation begeben, "eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich", so das Schulministerium.
- Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibe das bestehende Lolli-Testsystem "komplett in seiner jetzigen Form erhalten". Grund dafür sei die "strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe".
Wegen knapper Kapazitäten und steigender Corona-Fallzahlen werden Grundschüler bei einem positiven Pool-Ergebnis bei den Lolli-PCR-Tests künftig nur noch mit Schnelltests nachgetestet. Es sei keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen, teilte das nordrhein-westfälische Schulministerium am Dienstagabend mit.
An Förderschulen bleibt das bestehende Testsystem den Angaben zufolge erhalten. Bislang waren auch an den Grundschulen bei einem positiven Pooltest alle Schüler der Klasse mit einzelnen PCR-Tests erneut getestet worden, um die infizierten Kinder festzustellen.
Die Anpassungen seien notwendig geworden, um die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben, begründete Schulministerin Yvonne Gebauer den Schritt am Montag. „Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten - und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten“, sagte die FDP-Politikerin weiter.