Der Tüv Thüringen klärt auf Wann darf ich eigentlich hupen?

ERFURT · (dpa/tmn). Die Hupe zählt seit den Anfangstagen des Automobils zu den einfachsten und effektivsten Mitteln, mit denen ein Autofahrer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen kann. Doch das im Behördendeutsch als „Schallzeichen“ beschriebene Hupen kann bei missbräuchlicher Verwendung auch belästigen.

Daher darf das laute Signal nicht nach Gutdünken eingesetzt werden, so der Tüv Thüringen.

Wann Autofahrer auf die Hupe drücken dürfen und wann nicht, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) genau. „Prinzipiell kann man sagen, dass die Hupe von der StVO primär als Warnsignal und somit für Hinweise auf eine unmittelbar drohende Gefahr verstanden wird“, erklärt Verkehrsexperte Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. „Genau wie die Lichthupe soll sie in erster Linie dann zum Einsatz kommen, wenn ein Verkehrsteilnehmer sich oder andere gefährdet sieht.“

Hupen darf man aber auch, wenn man ein Überholmanöver außerhalb geschlossener Ortschaften ankündigen kann. „Das spielt aber in der Praxis eine deutlich untergeordnete Rolle“, äußert sich Raspe. Wer nur hupt, weil ein anderer Fahrer seiner Meinung nach nicht schnell genug auf eine grün gewordene Ampel reagiert oder damit jemanden grüßen möchte, riskiert ein Verwarngeld von fünf Euro. Wer etwa andere durch dauerhaftes Hupen belästigt, muss mit zehn Euro rechnen.

Hingegen geduldet wird das Hupen als Ausdruck der Freude bei Hochzeiten oder Autokorsos nach Fußballspielen. Verlassen können sich Autofahrer darauf aber nicht: Wer es übertreibt, muss auch in diesen Situationen mit einer Strafe rechnen.