Einkaufen und Co. Welche Lockerungen gelten in NRW für Geimpfte ab Montag?

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen gelten von diesem Montag an erste Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen.

Wer vollständig geimpft ist, darf sich ab Montag auch in NRW über Lockerungen freuen. 

Foto: dpa/Jens Büttner

Wer geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert gewesen sei, müsse dann etwa im Einzelhandel keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen, teilte die Landesregierung am Samstag mit. Auch die Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach NRW kommen, kann demnach für Geimpfte und bereits Infizierte entfallen.

Vorteile haben Geimpfte und Genesene etwa beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder etwa bei Friseurbesuch. Dort bekommen Kunden im Moment eigentlich nur Zutritt, wenn sie einen höchsten 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können.

Diese Testpflicht entfällt nun ab Montag für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben. Auch die Testpflicht in Schulen entfällt für diese Personengruppe - allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft.

„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.“

In Nordrhein-Westfalen gelten somit ab Montag ähnlich wie in zahlreichen anderen Bundesländern schon Erleichterungen, noch bevor über die bundeseinheitliche Regelung für die Rechte von Geimpften entschieden ist. Weitergehende Erleichterungen für Geimpfte müssten nun aber „im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern“ erfolgen, betonte Laschet. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht neben den in NRW nun vorweggenommenen Regelungen unter anderem vor, dass Geimpfte und Genesene sich nicht an Ausgangsbeschränkungen halten müssen und mehr Freiheiten für private Treffen mit Personen aus anderen Haushalten bekommen.

(dpa)