BERLIN Wer muss den Schaden beweisen?
BERLIN · Nicht immer sind die Regelungen auch wirksam. Anders sieht es dagegen bei Individualvereinbarungen aus. Sie sind meist bindend.
(tmn). Geht in einer Mietwohnung etwas kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Nicht selten entbrennt darüber Streit. Ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart zeigt nun: Macht ein Vermieter den Mieter verantwortlich, muss er die Möglichkeit anderweitiger Schadensquellen entkräften (Az.: 32 C 2844/19).
In dem verhandelten Fall, über den die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Ausgabe 14/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet, ging es um einen defekten Rollladen. Der Vermieter wollte vom Mieter das Geld für die Reparatur erstattet bekommen, weil dieser den Schaden verursacht habe. Der Mieter verteidigte sich gegen die Vorwürfe: Er habe den Rollladen immer vertrags- und bestimmungsgemäß benutzt und auf die Rollladenmechanik im Innern zu keiner Zeit Zugriff gehabt.
Das Gericht entschied zugunsten der Mieter, dieser musste daher keinen Schadenersatz zahlen. Denn wenn es umstritten ist, ob eine Mietsache infolge ihres Gebrauches verschlechtert wurde, trägt zunächst der Vermieter die Beweislast. Er muss dann nachweisen, dass die Ursache des Schadens beim Mieter zu suchen ist. Auch dass der Schaden nicht auf Verschleiß beruht, müsse der Vermieter darlegen.
Hier habe der Mieter vorgetragen, den Rollladen nur bestimmungsgemäß benutzt zu haben. Außerdem war der Rollladen mehr als 20 Jahre alt. Ein Verschleiß der Mechanik sei daher durchaus naheliegend. Anders hätte die Beurteilung ausfallen können, wenn die Erhaltungspflicht für die Rollläden wirksam auf den Mieter übertragen worden wäre.