Prozess Wildpinkler wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen
Düsseldorf · Der Fall eines Wildpinklers, der einen Mann halb tot geprügelt hat, wurde jetzt mit einem Urteil belegt. Das Urteil ist ungewöhnlich: er wird schuldig gesprochen, aber die Strafhöhe bleibt unklar.
Ein jugendlicher Wildpinkler ist in Düsseldorf wegen versuchten Totschlags und weiterer Straftaten schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung über die Höhe der Strafe habe das Gericht unter Auflagen ausgesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin. Zu den Auflagen gehöre für den 18-Jährigen, rechtzeitig zu Hause zu sein. Der 18-Jährige kam nach fünf Monaten Untersuchungshaft am Donnerstag frei.
Laut Anklage hatte der damals 17-Jährige Anfang Juni im Stadtteil Flingern nachts in einen Hauseingang uriniert. Als ihn ein Anwohner deswegen zur Rede stellte, soll er den 51-Jährigen fast totgeprügelt haben.
„Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der 51-jährige frühere Journalist am Rande der Verhandlung. Er könne sich an nichts mehr erinnern. „Ich bin mit meinen Klamotten im Krankenhaus aufgewacht.“
Die Überwachungskamera eines Büdchens habe die Szene gefilmt, hieß es aus Prozesskreisen. Das Video zeige, wie der 51-Jährige den jungen Wildpinkler anspricht und dann am Kragen zurückzieht. Bei dem folgenden Gerangel gingen demnach beide zu Boden. Der junge Mann kam den Aufnahmen zufolge schneller wieder auf die Beine und habe zugeschlagen.
Obwohl laut Staatsanwaltschaft ein Passant eingriff und ihn zurückhielt, soll der Jugendliche sich losgerissen und weiter auf den hilflos am Boden liegenden Mann eingeprügelt haben. Das Oper wurde schwer verletzt.
Als die Polizei den Jugendlichen festnahm, habe er sich heftig gewehrt, mehrere Beamte leicht verletzt und eine Beamtin unflätig beleidigt. Der 18-Jährige sei deswegen auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung schuldig gesprochen worden, hieß es.
Der Prozess gegen den inzwischen Volljährigen war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich. Opferanwalt Wolfgang Steffen sagte am Rande der Verhandlung, dass der Angeklagte seinem Mandanten bereits 3500 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe.