Verhandlung Wuppertaler Amtsgericht: Urteil gegen mutmaßlichen Messerstecher gefällt
Wuppertal · Im Prozess gegen einen 35-Jährigen wurde am Freitag vor dem Amtsgericht das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seinen Bruder angegriffen und ihm mit einem 24 Zentimeter langen Küchenmesser in den Rücken gestochen zu haben.
Wegen gefährlicher Körperverletzung stand der Angeklagte vor Gericht. Laut Anklage sollte er im März des vergangenen Jahres seinen Bruder angegriffen und ihm mit einem 24 Zentimeter langen Küchenmesser in den Rücken gestochen zu haben. Das Messer sei etwa drei Zentimeter tief in den Rücken und in den Raum zwischen Lunge und Rippen eingedrungen. Dadurch drang Luft in den Zwischenraum ein, was den linken Lungenflügel kollabieren ließ. Ohne Behandlung hätte das tödlich ausgehen können.
Zum Start des Prozesses hüllte sich der Angeklagte in Schweigen. Das Opfer, sein Bruder, erschien nicht zur Gerichtsverhandlung. Der Verteidiger erklärte, seines Wissens lebe der Bruder inzwischen in Salzburg. Auch zu dem zusätzlich anberaumten zweiten Verhandlungstermin am Freitag, zu dem der Bruder erneut geladen wurde, erschien dieser nicht.
Das Gericht hörte unter anderem eine Gerichtsmedizinerin zu der Frage, wie die von der Polizei dokumentierte Verletzung des Bruders erklärt werden könnte. Sie hatte bestätigt, dass die Wunde auf einen Stich mit einem spitzen Gegenstand schließen lasse. Auf Nachfragen bestätigte sie, dass sie nicht zu einem Sturz auf einen Glastisch passe, ein Sturz in ein Messer nur unter ganz bestimmten Umständen denkbar sei.
Letztendlich konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er die Verletzung herbeigeführt hat. Deshalb wurde er freigesprochen.