Wuppertal 23-jährige Nachbarin umgebracht: Elf Jahre Haft für brutalen Totschlag
Nachbar (53) tötete 23-Jährige im Treppenhaus und legte die Leiche in die Badewanne.
Wuppertal. „Dass diese Frau ihn gar nicht wollte, konnte er nicht ertragen.“ Darin sah die erste Schwurgerichtskammer des Landgerichts das Motiv für die brutale Tat, für die sie den 53-jährigen Bodybuilder jetzt für elf Jahre in Haft schickte.
Er hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, seine Nachbarin, eine junge Frau aus Nigeria, getötet zu haben. Er schilderte den Totschlag im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses an der Lothringer Straße als Affekttat, zu der die 23-Jährige ihn mit gemeinen Anspielungen getrieben habe. Dieses Detail nahm das Gericht ihm aber nicht ab. Und stufte die Tat daher anders als der Verteidiger nicht als minder schweren Fall ein. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf, kämpfte aber während der ausführlichen Begründung mit den Tränen.
Der Vorsitzende Richter berichtete, dass er offiziell im 35. Semester für Medizin eingeschrieben, aber schon lange nicht mehr an der Uni gewesen war. Arbeit hatte er nicht, trainierte nur regelmäßig im Fitness-Studio, gab sich dort als Arzt aus. Er wohnte bei seinen Eltern, nach dem Tod seines Vaters allein mit der Mutter.
Einzige Nachbarin im Haus war zuletzt die 23-Jährige. Sie war als 16-Jährige nach Deutschland gekommen, hat unterwegs wohl Traumatisierendes erlebt, war in Therapie. Die Familie des Angeklagten kümmerte sich um sie, er gab ihr Fahrstunden. Und hatte nach Überzeugung des Gerichts mehr Interesse an ihr. Er stritt das ab, doch er hatte im Internet Themen wie binationale Beziehungen und Sex mit Afrikanerinnen gesucht.
Die Halbschwester der 23-Jährigen fand schneller als die junge Frau heraus, in welcher Lebenssituation der 53-Jährige war und riet von einer Beziehung ab. Die 23-Jährige ging daher auf Distanz.
Aus Ärger darüber versuchte der Angeklagte, sie beim Jobcenter anzuschwärzen, behauptete, sie verdiene Geld als Prostituierte und gebe das nicht an. Gleichzeitig suchte er immer wieder Kontakt zu ihr.
Am 4. Dezember 2015 war sie das erste Mal nach längerer Abwesenheit wieder in ihrer Wohnung. Nach Überzeugung des Gerichts passte der Angeklagte sie ab. Und erlebte wohl wieder eine Abfuhr, aber nicht böse Vorwürfe wie den, dass er sich nicht genug um seinen Vater gekümmert habe. Das hatte er berichtet, doch das Gericht glaubte nicht, dass sich die 23-Jährige sprachlich so gut ausdrücken konnte.
Der Angeklagte, bei dem sich viel aufgestaut hatte, habe sie in Folge der neuerlichen Abweisung heftig attackiert, ihr einen scharfen Gegenstand, wohl seinen Schlüssel, mehrfach ins Gesicht gestoßen, ihren Kopf auf die Stufen geschlagen und sie dann gewürgt, bis sie leblos wurde.
„Das dauert mindestens drei Minuten“, betonte der Vorsitzende Richter. Dann trug der 53-Jährige die Leiche in die Wohnung der 23-Jährigen. Der Körper fiel ihm hin, blieb im Geländer hängen, ein Bein brach. In ihrer Wohnung ließ er Wasser in die Wanne und legte die Leiche hinein. Ihre Halbschwester fand sie drei Tage später.
Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, unter anderem sei er narzisstisch, reagiere sehr empfindlich auf Kritik. Aber dadurch sei seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt. Für die Tat mit „überbordender Gewalt gegen ein schwächeres Opfer“ seien elf Jahre angemessen, so das Gericht.