Corona-Auflagen 2G für Wuppertal? Dann fällt die Entscheidung
Wuppertal · Stimmt die Politik zu, würde die Regel am letzten September-Wochenende in Kraft treten. Für private Veranstalter wird es nicht verpflichtend. Die Stadt wird aber 2G befolgen - das betrifft dann zum Beispiel den WSV.
Am 22. September wird der Hauptausschuss in einer Sondersitzung darüber entscheiden, ob in Wuppertal die 2G-Regel gelten soll. In Kraft treten würde sie dann, so Stadtdirektor Johannes Slawig, am letzten September-Wochenende. Vorausgesetzt, die Politik stimmt zu. Für private Veranstalter im Bereich Kultur und Freizeit sowie Gastronomen wird es aber nur ein „Aufruf“, 2G einzuführen, keine Verpflichtung. Anders sieht es bei Veranstaltungen aus, hinter denen die Stadt selbst steht bzw. Hausherr ist, etwa bei der Stadthalle oder dem Stadion am Zoo. Das bedeutet, dass Fußball-Regionalligist Wuppertaler SV seine Heimspiele auf jeden Fall nur mit geimpften oder genesenen Zuschauern austragen darf.
Es seien aber insgesamt noch einige Fragen zu klären, so Slawig. „Wir betreten damit Neuland.“ Am kommenden Mittwoch, 15. September, werde es dazu noch eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW geben. Bis dahin will die Stadt der Politik unter anderem einen Kriterienkatalog vorlegen, in dem zum Beispiel dargelegt werden soll, für welche Art von Veranstaltungen und ab welcher Besucherzahl die 2G-Regel dann gelten würde.
Wuppertal wäre, so Slawig, die einzige Stadt in NRW mit so weitreichenden Regeln. Noch am Montag hatte es intensive Gespräche mit dem Gesundheitsministerium geben. Aus Düsseldorf gab es im Prinzip schon grünes Licht. Da die Vorlage für den Stadtrat aber erst kurzfristig fertiggestellt wurde, kam das Thema Thema in der Sitzung am Dienstag nicht mehr auf die Tagesordnung. Stattdessen schlug Oberbürgermeister Uwe Schneidewind vor, die Entscheidung in einer Sondersitzung des Hauptauschusses fällen zu lassen.
Laut Slawig sei 2G angesichts der steigenden Inzidenzen notwendig. Die Lösung, über die die Politik am 22. September entscheidet, „ist aber nur die drittbeste“, so der Leiter des Krisenstabes. Die Verwaltung um Schneidewind und Slawig habe eine flächendeckende Regelung für NRW favorisiert. Das habe das Land aber abgelehnt. „Die zweitbeste Lösung wäre das Hamburger Modell.“ Doch auch das wird es in Wuppertal nicht geben. In der Hansestadt gilt 2G verpflichtend. Gastronomen erhalten dafür aber Erleicherungen, zum Beispiel entfällt die Abstandspflicht. Das sei laut Land aber für Wuppertal nicht möglich gewesen, so Slawig.
Was wäre dann aber der Anreiz, für Gastronomen freiwillig bei 2G mitzumachen? „Es wäre ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.“ Zudem würde so ein „sanfter Druck“ auf Nicht-Geimpfte ausgeübt. Allerdings sagt Slawig auch klar, dass in Gesprächen mit der Dehoga klar geworden sei, dass diese eine Verpflichtung zu 2G nicht mittragen werden. „Da sind wir dagegen“, bekräftig Isabel Hausmann, Sprecherin der Dehoga für den Bereich Wuppertal. Jedem Gastronom sollte freigestelt sein, ob er die 2G-Regel übernimmt oder nicht. „Es ist eine unternehmerische Entscheidung.“
Gegenüber einer ersten Fassung der geplanten Allgemeinverfügung, die die Verwaltung für den Rat vorbereitet hatte, wird ein Passus auf jeden Fall geändert. Die Auflage, dass Veranstalter auch bei ihren Beschäftigen 2G nachweisen müssen, „nehmen wir raus“, so Slawig. „Das ist zu weitreichend.“