4237 Baudenkmäler in der Stadt

Uwe Haltaufderheide, Fachreferent für Denkmalschutz, lobt die große Zahl. Doch das Land gibt jetzt nur noch Förderdarlehen.

Foto: Stadt Wuppertal

Herr Haltaufderheide, Sie sind Fachreferent für Denkmalschutz der Stadt Wuppertal. Seit wann besteht die Möglichkeit, historische Gebäude unter Schutz zu stellen und welches Wuppertaler Objekt wurde als erstes in die Denkmalliste aufgenommen?

Uwe Haltaufderheide: Die heutigen Denkmalschutzgesetze der Bundesländer wurden ab 1975 ratifiziert. Das NRW-Denkmalschutzgesetz als letztes im Jahre 1980. Unter der Nummer eins wurde in Wuppertal das in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete Wohn-und Geschäftshaus Sophienstraße 13 in die Liste eingetragen.

Wuppertal hatte einst den Ruf als „Baggertal“. War es in der Stadt um die Denkmalpflege schlechter bestellt als in anderen NRW-Kommunen?

Haltaufderheide: Insgesamt wurden von 1975 bis 1980 in Wuppertal 25 Objekte abgebrochen, die auf der amtlichen Liste des Landeskonservators standen. In anderen Kommunen sah es damals nicht anders aus. Die gesetzliche Verankerung des Denkmalschutzes in seiner heute wirksamen Form ist letztlich vor allem Ergebnis eines landesweiten bürgerschaftlichen Protestes gegen die „Abrisswut“ der 60er und 70er Jahre. Die Denkmalverluste in Wuppertal ab 1980, also in nun immerhin schon fast 35 Jahren praktischer Anwendung des Denkmalschutzgesetzes, liegen in etwa bei der Hälfte dessen, was die zweite Hälfte der 70er Jahre zu verzeichnen hat.

Wie viele Objekte umfasst die Liste Wuppertaler Denkmäler?

Haltaufderheide: Die Zahl der rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Baudenkmäler beträgt 4237, darin eine Vielzahl von Siedlungen und Gesamtanlagen, die mit nur einer Denkmalnummer eingetragen wurden, so dass man letztlich sagen darf, es handelt sich tatsächlich bislang um 4951 eingetragene Schutzobjekte. Hinzu kommen 40 Bodendenkmale. Damit liegen wir in NRW auf Platz zwei hinter Köln.

Es heißt, dass Eigentümer oft tief in die Tasche greifen müssen, um ein Denkmal zu pflegen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Haltaufderheide: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Erhaltungsaufwendungen für Baudenkmäler oft finanziell aufwendiger sind. Umso bedauerlicher und voraussichtlich folgenschwerer wiegt es, dass die Landesregierung trotz heftiger bundesweiter Proteste beschlossen hat, die bisherigen Denkmalpflegeprogramme durch eine sogenannte „Darlehensförderung“, die eben schlicht eine Darlehensvergabe durch die NRW-Bank ist, zu ersetzen. Mit der durch das Darlehensprogramm erfolgten Konzentration auf die Wohnraumförderung sowie gewerblich oder kulturell genutzte und religiöse Baudenkmäler fallen bestimmte Denkmalkategorien durch das Förderraster. Pauschalmittel durch eine Darlehensförderung zu ersetzen, ist angesichts der geringen Höhe der einzelnen Förderbeträge, zum Teil unter 2000 Euro, völlig unverhältnismäßig. Wenn ein Denkmaleigentümer erhaltende Denkmalmaßnahmen nicht über Kredite finanzieren will oder kann, entfällt damit auch der positive Effekt des Zinsvorteils aus dem Darlehensprogramm.

Mitunter ist die Stadt selbst Eigentümer eines Denkmals und tut sich finanziell schwer damit, es zu erhalten. Geht es da auch um freiwillige Leistungen, die die Bezirksregierung untersagt?

Haltaufderheide: Die Stadt ist Eigentümer einer Vielzahl von Denkmälern und gibt sich redliche Mühe um deren Erhalt. Dass das Wegbrechen der Denkmalförderung nicht gerade hilfreich ist, dürfte klar sein. Der Oberbürgermeister hatte die heraufziehenden Gefahren für die Denkmaleigentümer erkannt und sich frühzeitig an die Landesregierung gewandt, um ein Nachbessern der Denkmalförderungspläne zu erreichen. Warten wir’s mal ab. Die Vergabe von städtischen Denkmalpflegemitteln ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung der Kommunen, als solche fallen sie natürlich im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten aus.

Welche Ziele verfolgen Sie in naher Zukunft?

Haltaufderheide: Das dringendste Ziel der nahen Zukunft ist die Bearbeitung vieler hier vorliegender Anträge zur steuerlichen Bescheinigung von Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern. Die Satzung Beyenburg wird nach Genehmigung durch die Bezirksregierung noch in diesem Sommer rechtswirksam werden. An Cronenberg wird bereits intensiv gearbeitet.