85-Jährigen in Wohnung überfallen: Sechs Jahre Haft
Bei dem Überfall am Arrenberg erbeuteten zwei junge Männer 430 Euro. Sie wurden noch in der Wohnung verhaftet. Das Opfer steht noch immer unter Schock.
Wuppertal. Es war zwei Wochen vor Weihnachten 2009, als zwei junge Männer im Alter von 22 und 23 Jahren einen 85-jährigen Mann in seiner Wohnung an der Arrenberger Straße überfielen. Mit Schals maskiert und mit einer Schreckschusswaffe ausgerüstet, sollen die Männer den Mann in seine Wohnung gedrängt haben. Als der 85-Jährige um Hilfe rief, sollen sie ihn geschlagen, mit einem Schal gewürgt und die Waffe an seine Schläfe gehalten haben - so steht es in der Anklage.
Rein juristisch heißt das: gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung. Mit diesen Vorwürfen sahen sich die beiden Angeklagten gestern vor dem Landgericht konfrontiert. Nach vier Stunden das Urteil: Der 22-Jährige muss sechs Jahre ins Gefängnis. Das Strafmaß für seinen Komplizen: drei Jahre Haft.
Die Angeklagten hatten zuvor die Tat im Kern gestanden, finanzielle Nöte als Motiv genannt. Der 22-Jährige, der eine ganze Reihe einschlägiger Vorstrafen hat, lächelte während der Verhandlung immer wieder zu seinen Freunden im Zuschauerraum hinüber. Selbst als der 85-Jährige den Zeugenstand mit zittrigen Schritten und Gehhilfe in der Hand betrat, dort von den Ängsten berichtete, unter denen er seit dem Überfall in den eigenen vier Wänden leidet, zeigte der 22-Jährige keine äußerliche Regung. Eine Entschuldigung formulierten beide Angeklagten schon - der Rentner wischte ihre Worte jedoch beiseite: "Dafür gibt es keine Entschuldigung, ich hätte tot sein können."
Entsprechend fiel die Standpauke aus, die Richter Helmut Leithäuser den Angeklagten gestern in der Urteilsbegründung hielt. "Respekt", so Leithäuser, sei für Jugendliche heute ein oft zitiertes Wort. Respekt aber hätten die beiden Täter diesem alten Mann nicht entgegen gebracht.
"Schämen Sie sich nicht, einen Mann, der sein Leben lang gearbeitet, seine Kinder aufgezogen hat und jetzt sein Alter genießen will, so zu behandeln?" Eine solche Tat sei "unfassbar" für ihn und der gelte es, mit einer klaren Linie ein Ende zu setzen.
Die Entschuldigungen seien nicht mehr als Lippenbekenntnisse gewesen. "Das kam nicht aus der Seele oder dem Herzen", so Leithäuser weiter. Lediglich für den 23-Jährigen habe er noch Hoffnung. Er sei der typische Mitläufer, konstatierte er. Für eine Bewährungsstrafe hatte es für ihn - der 23-Jährige hat noch keine Vorstrafen - dennoch nicht gereicht. Leithäuser: "Dazu war es eine zu große Sauerei."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.