Eilantrag A46: Wuppertal will Anwohner vor Lärm schützen

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal kritisiert den dreispurigen Ausbau der A46 am Sonnborner Kreuz.

Foto: WZ/Peter Sondermann

Die Stadt Wuppertal sieht die Anwohner der A 46 in der Folge eines dreispurigen Ausbaus der A 46 zwischen der Brücke Westring und dem Sonnborner Kreuz unzureichend gegen den Lärm geschützt.

Die Stadt hat daher einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Pläne der Landesbehörde Straßen NRW und den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung eingereicht. „Wir gehen davon aus, dass über den Antrag innerhalb weniger Wochen entschieden wird. Straßen NRW benötigt zügig Planungssicherheit, damit die Arbeiten für den Umbau vergeben werden können“, sagte Oberbürgermeister Andreas Mucke in einer Pressekonferenz.
Von verstärktem Lärm auf der A 46 wären zum Beispiel die Anwohner am Boltenberg besonders betroffen. Die Anwohner befürchten, dass mit dem Ausbau der A46 und dem geplanten Ausbau der L 419/L 418 der Verkehr auf der sogenannten Südtangente - der Verbindung von A 46 und A1 - deutlich zunimmt. Sie fordern daher bereits seit Jahren aufwendigere Lärmschutzbauten als sie Straßen NRW bisher in der Planung vorsieht.

„Dem dreispurigen Ausbau bis zum Sonnborner Kreuz soll der Ausbau im Autobahnkreuz folgen. Außerdem ist der Ausbau der L 419/418 geplant. Der Bürgerverein Sonnborn/Zoo/Varresbeck und die Anwohner vom Boltenberg fordern daher seit Jahren, den Ausbau im Sonnborner Kreuz als Gesamtmaßnahme zu betrachten. Es ist sehr erfreulich, dass die Stadt diese Ansicht teilt und daher die Klage erhoben hat“, sagt Udo Hindrichs, Vorsitzender des Bürgervereins. Die Bezirksregierung teilt die Einschätzung einer Gesamtmaßnahme nicht, sondern betrachtet die Ergebnisse jedes der drei Planfeststellungsverfahren voneinander getrennt.

So lehnt die Bezirksregierung zum Beispiel den von der Stadt geforderten Bau einer Lärmschutzwand im Mittelstreifen der A 46 zwischen Brücke Westring und Sonnborner Kreuz ab und begründet dies mit Sicherheitsbedenken. Weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen als die geplanten Anordnungen auf 100 km/h beziehungsweise 80 km/h bei Nässe in Fahrtrichtung Wuppertal werden abgelehnt, um nicht die „Leichtigkeit des Verkehrs“ zu gefährden.

Zudem kritisiert die Stadt, dass kein Luftschadstoff-Monitorings an der Pina-Bausch-Gesamtschule vorgenommen wird. Es werde ausschließlich der Verkehr innerhalb des Planfeststellungsabschnittes berechnet. Auch hier vermisst die Stadt die Betrachtung der Gesamtmaßnahmen rund um das Sonnborner Kreuz und kritisiert, dass es das Land NRW generell ablehnt, Schulen als relevante Immisionsstandorte anzuerkennen. Da sich die Pina-Bausch-Gesamtschule außerhalb der Grenzen des Planfeststellungsverfahrens befinde, sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Belastung, die zum Beispiel im Rahmen eines Monitorings durch Messungen ermittelt würde, höher sei als die durch die Belastung im Planfeststellungsabschnitt gemessene. Im Klartext: Die belastete Luft macht keinen Halt vor den von den Planern festgelegten Grenzen einzelner Planfeststellungsverfahren.

Udo Hindrichs erinnert daran, dass Bürgerverein und Anwohner ihre Bedenken als Bürgeranträge an den Verkehrsausschuss und später den Rat formuliert hätten. „Es ist sehr erfreulich, dass die Dinge jetzt in Bewegung geraten sind. Wir haben unseren Standpunkt auch im persönlichen Gespräch mit den Planern von Straßen NRW darlegen können“, sagt Udo Hindrichs.

Am 24. September stimmt der Rat über die Klageerhebung und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Stimmt der Rat zu, dann hängt es vom Bundesverwaltungsgericht ab, wann die Planungen für das Sonnborner Kreuz fortgesetzt werden können.

(ab)