Als Stalker verurteilt, zu krank für die Haft
Amtsgericht verurteilt 47 Jahre alten Mann zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.
Wuppertal. Ob das mutmaßliche Opfer nun Ruhe hat, bleibt abzuwarten. Seit mehr als fünf Jahren soll ein vorbestrafter Stalker einer Wuppertaler Friseurin nachstellen. Vor dem Amtsgericht wurde der 47 Jahre alte Mann jetzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Weil er schwer krank ist — zusätzlich zum schon länger bekannten Herzleiden wurde im Juni die Diagnose Leukämie gestellt — muss er die Haftstrafe jedoch nicht antreten.
Der 47-Jährige hatte die Vorwürfe bis zuletzt abgestritten. „Das ist alles gelogen“, sagte er vor Gericht. „Die will mich im Gefängnis sehen.“ Das bestritt das mutmaßliche Opfer nicht. Sie befindet sich in psychologischer Behandlung, hat Angstzustände. Sie würde ihre Wohnung nur noch zum Arbeiten verlassen. „Die einzige ruhige Zeit hatte ich, als er im Gefängnis saß“, sagte sie im Prozess. Abgesehen von dieser Zeit, würde ihr seit mehr als fünf Jahren vom Stalker aufgelauert — auf dem Weg zum Arbeitsplatz, vor der eigenen Wohnung.
Als der Richter in einer langen Befragung nach Einzelheiten eines angeklagten Vorfalls fragte, brach sie in Tränen aus und schrie: „Ich kann hier nicht neben ihm sitzen, ich möchte ihn töten! Verstehen sie das nicht?“
Beim aktuellen Urteil bezog das Gericht einen in der Beweisaufnahme erwiesenen, aber nicht angeklagten Vorfall mit ein: Die bislang einzige physische Konfrontation soll sich am Hofkamp abgespielt haben. Als die Friseurin auf dem Weg zu einer Wohnungsbesichtigung war, soll der 47-Jährige sie abgefangen haben. Aus einer Seitengasse kommend, soll er die Frau plötzlich von hinten umarmt haben. Danach soll es zu einem Handgemenge gekommen sein, bei dem die Frau und der Stalker leicht verletzt worden sein sollen. Eine Arbeitskollegin, die die Friseurin zur Besichtigung begleitete, bezeugt den Vorfall.
Der unter anderem wegen Nachstellens vorbestrafte 47-Jährige wurde nun zu einer erneuten Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nachstellens und Beleidigung verurteilt. In der Urteilsbegründung wies der Richter ausdrücklich darauf hin, dass bei weiteren Vorfällen die Frage der Sicherungsverwahrung zu prüfen sei. Trotzdem bleibt der verurteilte Mann auf freiem Fuß, weil er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht haftfähig ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nachdem der Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, ist es wahrscheinlich, dass der 47-Jährige Rechtsmittel einlegen wird.