Prozess Angeklagter gesteht Schüsse am Hofkamp

Wuppertal · 19-Jähriger hatte mit Schreckschusspistole gefeuert. Richter verhängt zunächst Auflagen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 19-Jähriger, der ohne Waffenschein mit einer Schreckschusspistole geschossen hat, könnte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen – wenn er sich an Auflagen hält.

Am 20. Oktober 2018 hatte der junge Mann aus Mannheim am Hofkamp gegen 22 Uhr drei Schüsse in die Luft abgegeben. Dabei hatte er keinen kleinen Waffenschein, der für das Führen einer Schreckschusspistole erforderlich ist. Daher lautete die Anklage beim Prozess am Freitag Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte sagte, er habe die Waffe nicht erworben, ein Bekannter habe sie ihm gegeben. Stark alkoholisiert und umgeben von einer größeren Gruppe Jugendlicher gab er daraufhin drei Schüsse in die Luft, allerdings ohne jemanden zu verletzen. Eine Bürgerin meldete diesen Vorfall der Polizei, die die Waffe im Hosenbund des Angeklagten fand.

Er war sowohl zum Tatzeitpunkt als auch bei der Verhandlung voll geständig, gab zu, ihm sei bewusst gewesen, dass das Führen einer Schreckschusspistole strafbar ist. Trotz einiger Vorstrafen für schwere Körperverletzung und Drogenbesitz fiel das Urteil milder aus als vom Staatsanwalt gefordert.

Die Verteidigung hatte betont, durch die Unterbringung in der Projektstelle einer Verselbstständigungsgruppe, die Aufnahme einer Ausbildung und seine neue Freundin habe er sich zu einem anständigen jungen Mann entwickelt. Er zeige Reue, Einsicht und Bereitschaft zur Besserung.

Der Richter verurteilte den 19-Jährigen zu sieben Monaten Jugendstrafe, bezog dabei auch zwei Sachbeschädigungen bei einem anderen Vorfall ein. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet er in sechs Monaten – abhängig vom Erfüllen der Auflagen. boots