Prozessauftakt nach Polizeischüssen Angeklagter lief mit Messer, Nunchaku und Spielzeugpistole durch Wuppertal

kati · Der 30-Jährige hatte im Bereich Kleine Klotzbahn Passanten Angst gemacht. Unter anderem soll er mit einem Messer Stichbewegungen in Richtung einer Frau gemacht haben.

Die Polizei hat auf den Angeklagten geschossen, weil dieser eine Spielzeugwaffe auf sie richtete.

Foto: dpa/Oliver Berg

Am Montag muss sich der Mann vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten, der im Juni in der Wuppertal-Elberfelder Innenstadt zunächst Menschen mit einem Messer, dann Polizisten mit einer Pistole bedrohte und von der Polizei angeschossen wurde. Ihm wird unter anderem ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.

Der 30-Jährige war am Pfingstsonntag im Bereich Kleine Klotzbahn aufgefallen, weil er mit einem Messer herumlief. Laut Anklage soll er zunächst eine Frau mit einem Messer bedroht haben, indem er Stichbewegungen in Richtung ihres Kopfes machte. Alarmierte Polizeibeamte wollten den Mann stellen. Weil er auf Zurufe und den Einsatz von Pfefferspray nicht reagierte, gaben die Beamten einen Warnschuss ab. Daraufhin setzte sich der Mann auf eine Parkbank. Dort soll er ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern aus seinem Rucksack geholt und die Beamten damit bedroht sowie ein Nunchaku (Würgeholz) nach ihnen geworfen haben.

Als er außerdem eine Pistole aus seinem Rucksack holte und auf die Beamten richtete, gaben diese mehrere Schüsse auf ihn ab. Der Mann wurde am Oberschenkel, an der Hüfte, an der Schulter und an der Hand getroffen und kam in ein Krankenhaus. Die Pistole des Mannes erwies sich im Nachhinein als Spielzeugpistole. Ermittlungen gegen die drei beteiligten Beamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt wurden kürzlich eingestellt. Sie hätten nicht erkennen können, dass die Pistole keine echte Waffe war.

Der 30-Jährige soll zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein, deshalb ist das Gerichtsverfahren ein Sicherungsverfahren. Es geht darum, ob der Beschuldigte in einer geschlossenen psychiatrische Klinik untergebracht wird. Für das Verfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil könnte am 19. Dezember fallen.