Das Gericht setzte diese zur Bewährung aus.
„Somit ist dieses Urteil rechtskräftig“, sagte der Richter und Pressesprecher am Landgericht, Johannes Pinnel, auf Anfrage. Eigentlich sollte dort am Mittwoch der Prozess neu verhandelt werden — wurde dann aber abgesagt. Unüblich sei diese kurzfristige Aufhebung nicht, sagt Pinnel. Bisweilen komme es dazu, dass sich die Parteien erst in der Zeit zwischen den Terminen einigen. Dann müsse das Gericht nicht mehr aktiv werden.
In der Nacht auf den 29. Juli 2014 hatten drei Männer Molotow-Cocktails auf die Synagoge in Barmen geworfen. Diese waren aber noch im Flug erloschen, so dass nur ein geringer Sachschaden von 858 Euro an dem Gebäude entstand. Dabei hatten die Täter jedoch in Kauf genommen, dass die Synagoge in Flammen aufgeht. lho