Bauprojekt Anwohner in Cronenberg fürchten um ihre Lauben
Wuppertal · Bürgerinitiative will die Bebauung der Bau- und Siedlungsgenossenschaft an der Friedensstraße verhindern – ein Argument ist das Naturschutzgebiet.
Wohnraum, möglichst in angenehmer, naturnaher Umgebung wird im Tal und auf den Höhen händeringend gesucht. Und in diesen Trend passt auch der Antrag der Wuppertaler Bau- und Siedlungsgenossenschaft, auf ihrem Grundstück nördlich der Friedensstraße 24 bis 32, hinter der Nebenstraße am Haus Nummer 48 zwei Mehrfamilienhäuser zu errichten und dafür den Bebauungsplan 809 zu ändern. Eine Absicht, die aber absolut nicht die Zustimmung der dortigen Anwohner traf, die schon kurz nach Bekanntwerden der Baupläne eine Bürgerinitiative bildeten, um dieses Vorhaben zu verhindern. „Wir sind nicht gegen neuen bezahlbaren Wohnraum. Aber wir sind gegen eine Bebauung an dieser Stelle“, fasst Mike Thiemann die Meinung der Betroffenen zusammen und führt dabei unter anderem die direkte Nähe zum Landschaftsschutzgebiet an.
Die Baupläne einschließlich der klärenden Erläuterungen und der vorliegenden Gutachten wurden unter anderem im Rahmen der Bürgerbeteiligung bis zum 3. Juli im Foyer des Barmer Rathauses ausgelegt. Parallel dazu hatte die Bürgerinitiative (BIF Cronenberg) am 28. Juni (einem Sonntagnachmittag) zu einem Ortstermin eingeladen, bei dem auch die Kommunalpolitiker Miriam Scherff und Oliver Siegfried Wagner (beide SPD) und Holger Reich (CDU) zur kleinen Schar der interessierten Bürger gehörten. Hier hörte man die Befürchtung, dass die geplante Bebauung und der angedachte Zuweg die Natur vor der Haustür der Anwohner erheblich beeinträchtigen würde.
Anwohner: Vollendete
Tatsachen geschaffen
Auf dem als Bauland geplanten Areal liegen auch die Hausgärten der Anwohner, die dort auch Gartenlauben errichtet haben, deren Wegfall in dem Antrag als „wohnbauliche Entwicklung“ beschrieben wird. Die Wuppertaler Bau- und Siedlungsgenossenschaft (WBSG) hat den Anwohnern für die den Bauplänen zum Opfer fallenden Gärten und Gartenlauben einen Ausgleich an anderer Stelle versprochen, was angesichts des emotionalen Wertes von gehegten eigenen Obst- und Gemüsepflanzen und der Lauben gleichfalls nicht die Zustimmung der Anwohner fand.
Mit Verärgerung nahm man auch zur Kenntnis, dass die Stadt auf dem Grundstück bereits mit der Fällung von diversen Bäumen vollendete Tatsachen geschaffen habe. Die sei jedoch, wie Dirk Mucher von Ressort Umweltschutz feststellte, im Rahmen „ordnungsgemäßer Forstwirtschaft“ geschehen.
Was von der Bürgerinitiative vor allem vor den Baumfällungen als Stück Natur angesehen wird, ist in den Augen von Ralf Fothke und Martina Moosrainer vom Vorstand der WBSG „ein verwildertes Grundstück“ mit Tothölzern, Bauschutt und „abbruchreifen Gartenhäusern.“
Um ihren Worten Nachdruck zu verleihen, hat die WBSG unter anderem ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, bei dem der Experte Ulf Schmitz „keine Hinweise“ auf planungsrelevante Vogelarten gefunden habe. Die noch vorhandenen Gehölze sieht Schmitz jedoch als Fortpflanzungsstätten von Vögeln für geeignet, ebenso den vorhandenen Gartenteich für Amphibien, sodass er deren Entfernung nur im Winter für unbedenklich erachtet.
Zusätzlich hat die WBSG auch ein Hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem es um die Versickerung von Niederschlagwasser geht. Hier gab der Gutachter Ausführungshinweise und die Empfehlung, die Sickeranlagen einmal pro Jahr zu kontrollieren.
„Wir haben also alles erdenklich Mögliche getan“, sagt Martina Moosrainer von der Wuppertaler Bau- und Siedlungsgenossenschaft und begegnet den Protesten der Anwohner der Friedensstraße mit Unverständnis.
Die ihrerseits wenden sich nun mit einem mehrseitigen Brief an die Stadt Wuppertal, in dem Fragen und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplans 809 Friedensstraße aufgelistet sind. So sieht die Verfasserin Nicole Weinand das erstellte Artenschutzgutachten als „wertlos“ an, weil die Geländebegehung erst nach Rodung und Fällungen stattgefunden habe. Außerdem bemängelt Weinand, dass der Abstand zum Naturschutzgebiet nicht 20, sondern 50 Meter betragen sollte, dass für die „Waldumwandlung“ keine Ausgleichsflächen nachgewiesen seien oder beispielsweise keine Angaben erfolgt sind, wie viele Stell- oder Garagenplätze ausgewiesen seien.
Dem hält die WBSG entgegen, dass man vor einer entsprechenden Äußerung der Stadt selbst auch noch keine konkreten Pläne beispielsweise über die Größe der geplanten Mehrfamilienhäuser vorlegen könne. „Wir glauben nicht, dass noch in diesem Jahr etwas konkretisiert wird“, so Martina Moosrainer.