Viele Beschwerden Auch Verbraucher in Wuppertal betroffen: Vorsicht bei Werbebriefen

Wuppertal · Telekommunikationsanbieter verschickt Schreiben mit persönlichen Daten.

Wie kann man sich vor Werbebriefen schützen?

Foto: © Verbraucherzentrale NRW

Sie enthalten persönliche Daten wie Adresse und Rufnummer des Empfängers und bewerben einen Telefontarif – Briefe des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH. Die Standorte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der Region erreichen diesbezüglich weiterhin viele Beschwerden. „Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, schildert Katharina Schröder von der Beratungsstelle Remscheid. Das Problem: „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“

Wer die per Post erhaltene Offerte unterschrieben zurückgeschickt hat, kann den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Dafür kann das entsprechende Formular genutzt werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihren Werbebriefen beilegen. Die Verbraucherschützer raten, den Widerruf per Einwurfeinschreiben zu versenden. Ist dies der Fall, „sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.“

Wie kann man sich
vor Werbebriefen schützen?

Doch wie lässt sich der Aufwand im Voraus verhindern? „Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen“, erklärt Katharina Schröder. Zudem weist sie darauf hin, dass personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig sei, sofern in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehung mit einem Anbieter bestand. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zuvor „der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben“. Dieses Einverständnis kann den Verbraucherschützern zufolge jederzeit zurückgezogen werden.

Darüber hinaus seien die Unternehmen dazu verpflichtet, auf Anfrage die Herkunft der Daten mitzuteilen. Entsprechende Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sollten die Firmen die persönlichen Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene sich darüber beschweren. Die richtige Anlaufstelle dafür ist der nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit.