Augen von drei Babys verätzt: Strafbefehl gegen Kinderarzt

Fahrlässige Körperverletzung: Dem Arzt und zwei Apotheken-Mitarbeiterinnen wird sorgfaltswidriges Handeln vorgeworfen.

Wuppertal. Im Fall der mit Augentropfen verätzten Säuglinge hat das Amtsgericht Wuppertal jetzt gegen den behandelnden Kinderarzt und zwei Mitarbeiterinnen einer Kölner Apotheke Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Festgesetzt wurden Geldstrafen in Höhe von 6000 bis 7200 Euro.

Wie berichtet, waren mehreren Säuglingen Anfang Februar 2012 bei einer Routineuntersuchung in der St.-Anna-Klinik die Augen schwer verätzt worden.

Eine Ärztin soll ein richtiges Rezept ausgestellt, der Kinderarzt von Helios bei der Mengenangabe „mg“ das „m“ weggelassen haben. Daraufhin habe die Zentralapotheke in Köln die Tropfen in 1000-fach zu hoher Dosis gemixt. Dem Kinderarzt wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, „dass er als Arzt aufgrund der von ihm zu erwartenden pharmazeutischen Grundkenntnisse die schädigende Wirkung dieser erhöhten Wirkstoffkonzentration habe vorhersehen können“, heißt es in der Erklärung des Amtsgerichts.

Den Mitarbeiterinnen der Kölner Apotheke wird ebenfalls „sorgfaltswidriges Handeln“ vorgeworfen: Als Apothekerinnen hätten sie die zu erwartende Plausibilitätskontrolle für das Arzneimittel nicht durchgeführt. Sie hätten angesichts der von ihnen zu erwartenden pharmazeutischen Kenntnisse die schädigende Wirkung der Augentropfenrezeptur ebenfalls vorhersehen können. Trotz Augenspülungen sei es zu erheblichen Folgen für die Säuglinge gekommen, so das Amtsgericht weiter. Die Strafbefehle seien den Angeklagten beziehungsweise ihren Verteidigern zugestellt worden.

Der Fall der drei frühgeborenen Säuglinge hatte für Aufsehen gesorgt — die Kinder leiden in Folge der Behandlung mit den zu hoch dosierten Augentropfen unter teilweise irreparablen Schädigungen der Augen.

Am schwersten verletzt wurde der kleine Linus aus Solingen. In dessen Familie stößt der Strafbefehl auf Unverständnis. Großvater Eugen Ordowski sagt, diese Strafe werde der „Schwere der gesundheitlichen Schäden für die Kinder nicht gerecht: Damit wird der ganze Vorgang verharmlost. Die Erblindung meines Enkels ist die Summe von drei Schlampereien“. Ordowski hatte sich ein Urteil mit Signalwirkung erhofft: „Alle, die in diesem Medizin-System arbeiten, sollen wissen, dass sie nicht machen können, was sie wollen.“