Verätztes Frühchen Linus: Gibt es eine Strafe ohne Prozess?

Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen.

Wuppertal. Im Verfahren um das schwer verletzte Frühchen Linus durch einen Behandlungsfehler in der St. Anna-Klinik hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Oberarzt und Mitarbeiterinnen einer Apotheke in Köln abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen dem Amtsgericht zur Prüfung vor.

Offen ist, ob die Ermittler Anklage erhoben haben, oder den Fall per Strafbefehl juristisch erledigen lassen wollen. Im Fall einer — zuvor vom Gericht zugelassenen Anklage — würde es zwingend einen öffentlichen Strafprozess geben. Wird ein Strafbefehl beantragt und vom Gericht wegen hinreichenden Tatverdachts erlassen, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Angeschuldigten Widerspruch einlegen. Das wiederum würde eine Klärung in einem öffentlichen Strafprozess nach sich ziehen. Zudem kann das Gericht sich gegen den Erlass eines Strafbefehls entscheiden und einen öffentlichen Strafprozess verfügen. spa