Prozess-Auftakt Babysitter soll in 99 Fällen Kinder missbraucht haben - auch in Wuppertal
Wuppertal · Der Angeklagte hat am Dienstag vor Gericht die ihm vorgeworfenen Taten zugegeben. Es soll 13 Opfer geben - das jüngste war nicht einmal ein Jahr alt.
Vor dem Kölner Landgericht hat am Dienstag ein Prozess wegen vielfachen Kindesmissbrauchs begonnen. Angeklagt ist ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Wermelskirchen. Laut Anklage wird der 45-Jährige beschuldigt, zwischen 2005 und 2019 in 99 Fällen Kinder sexuell missbraucht zu haben. Der Mann bot sich demnach im Internet als Babysitter an und fand so seine Opfer. Nach WZ-Informationen auch in Wuppertal.
Der Angeklagte hat nun vor Gericht die ihm vorgeworfenen Taten in einer Erklärung eingeräumt. „Die soeben verlesene Anklage wird von dem Angeklagten vollständig eingeräumt. Alle dort erhobenen Vorwürfe treffen zu“, sagte sein Verteidiger, der das Schreiben vorlas. Darüber hinaus stehe sein Mandant auch für Fragen zur Verfügung. Ziel sei es, die „für alle Verfahrensbeteiligten nicht einfache Beweisaufnahme“ möglichst abzukürzen. Zudem kündigte der Anwalt ein Schmerzensgeld an, dass den Opfern „kurzfristig“ gezahlt werden solle.
In 89 Fällen soll es um schweren oder besonders schweren sexuellen Missbrauch gehen, bei denen der Angeklagte die Opfer zu „beischlafähnlichen Handlungen“ zwang. Weitere Vorwürfe gegen den Mann befassen sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch gegenüber Jugendlichen, sowie Kinderpornografie und Beihilfe zu erheblichen Missbrauchstaten. Insgesamt geht es in dem Prozess um 124 Fälle.
Die Anklage geht nach Gerichtsangaben von 13 Opfern aus, die der Angeklagte selbst missbraucht haben soll - mehrheitlich handelte es sich um Jungen. Die Opfer seien zwischen elf Monate und 13 Jahre alt gewesen. Sieben weitere Kinder soll der Angeklagte durch Beihilfe oder Anstiftung anderer Täter geschädigt haben.
Der Beschuldigte, der bereits im Dezember in seinem Haus in Wermelskirchen festgenommen worden war, hatte seine Dienste als Babysitter gezielt auf Onlineplattformen im Internet angeboten.
Laut Anklage soll er von seinen Taten Bilder und Filme angefertigt haben. Die Ermittler hatten bei seiner Festnahme zahlreiche Datenträger beschlagnahmt - insgesamt waren es 32 Terabyte an Daten. Auf einer Festplatte fanden Ermittler rund dreieinhalb Millionen Bilddateien und anderthalb Millionen Videos.
Sein Anwalt sagte, dass sein Mandant in der Presse vereinzelt als „Monster“ bezeichnet worden sei. Wenn man die Anklage gehört habe, sei diese Bezeichnung „vielleicht gar nicht so falsch“. Das Gericht sollte aber auch sein heutiges Verhalten betrachten. „Wir gehen davon aus, dass man dann zu der Überzeugung kommt, dass hier heute eine andere Persönlichkeit sitzt. Die jedenfalls heute nicht mehr das Monster ist, das alle fürchten müssen.“