Herrenberg-Urteil Bergische Musikschule stellt freie Lehrkräfte fest an
Wuppertal · Es geht erst einmal um 20 Stellen – viele Lehrkräfte sind an Teilzeitverträgen interessiert.
Nach einem Gerichtsurteil, dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022, sollen die freien Mitarbeiter der Bergischen Musikschule nun fest angestellt werden. Dazu gibt es auch Kritik, der aber widersprochen wird.
Die Einstellung der bisher als Honorarkräfte tätigen Mitarbeiter sei grundsätzlich zu begrüßen, meint Fabian von der Heydt, der in Kontakt mit langjährigen Honorarkräften steht. „Laut Gericht handelt es sich wohl überwiegend um Scheinselbstständigkeit und somit rechtlich höchstwahrscheinlich um Arbeitsverhältnisse.“ Trotzdem wolle die Stadtverwaltung bei einer Einstellung nur drei Jahre Berufserfahrung anerkennen, berichtet Von der Heydt. „Und eine Probezeit gilt dann auch noch. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Lehrkräfte, die seit Jahren, teils Jahrzehnten, wertvolle Arbeit geleistet haben und das bedeutet weiterhin deutlich weniger Lohn für sie.“
Doch Stadtsprecher Thomas Eiting teilt auf WZ-Nachfrage frohe Kunde mit: Zum 1. August werden Honorarkräfte eingestellt, mit denen man über eine individuelle Lösung gesprochen und sich auf einen entsprechenden Vertrag geeinigt habe. Zum 1. Oktober werden dann weitere Kräfte eingestellt, die bislang frei, also auf Honorarbasis für die Einrichtung tätig waren. Mit ihnen werde noch gesprochen und auch mit ihnen werde man sich gemäß dem Tarif für den öffentlichen Dienst (TVöD) einigen, jeweils individuell und nach Erfahrungsgrad.
Was den Passus einer Probezeit in den Verträgen angeht, von dem zwischenzeitlich die Rede war, winkt Monika Orzechowski als Abteilungsleiterin und stellvertretende Leiterin der Bergischen Musikschule, im WZ-Gespräch ab: „Eine Probezeit wird es nicht geben.“ Sie sieht dies als gutes Signal an die Lehrkräfte, die eine Einstellung anstreben.
Erst einmal geht es um 20 Stellen, die besetzt werden können. Das werden dann aber nicht 20 Vollzeitkräfte sein, wie Orzechowski ankündigt. Da einige Lehrkräfte einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen und mitunter auch an anderen Musikschulen tätig sind, wird man das Stellenvolumen mit individuellen Regelungen aufteilen. „Wir haben zum Beispiel Leute, die schon woanders gemäß TVöD arbeiten und nur für einen Tag an unserer Musikschule tätig sein können. Viele wollen das auch gar nicht, weil sie noch andere Tätigkeiten haben“, berichtet Orzechowski und meint damit etwa Künstler, für die der Unterricht an der Musikschule nur ein zweites oder drittes berufliches Standbein darstellt.