Bettensteuer: Siegt der Rechtsstaat über "Steuerwillkür"?

Dehoga fordert sofortige Abschaffung. Stadt will Urteil erst prüfen.

Wuppertal. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer sorgt auch in Wuppertal für Diskussionen. Während die Dehoga Nordrhein die sofortige Aufhebung der in Wuppertal geplanten Steuer fordert, erklärt die Wuppertaler Kämmerei, dass zuerst die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden müsse. Dann, so Kämmereileiter Norbert Dölle, werde die Stadt mit „Augenmaß“ reagieren.

Zur Erinnerung: Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes hat der Rat der Stadt gegen den Widerstand des Hotelgewerbes die Einführung einer Bettensteuer beschlossen, die jedoch Infrastrukturförderabgabe gekannt wird. Demnach sollen Hotelgäste in Wuppertal ab dem 1. Januar 2013 fünf Prozent des Bruttopreises für ihre Übernachtung als Steuer zahlen. Die Stadt will damit Einnahmen in Höhe 1,32 Millionen Euro erzielen.

In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es, dass die Steuer nur für touristisch veranlasste Übernachtungen und nicht für berufliche Übernachtungen erhoben werden dürfe. „Was ist denn eine beruflich bedingte Übernachtung?“, fragt indes Dölle und wiederholt: „Wir müssen das Urteil prüfen.“ Möglicherweise müsse ein neuer Ratsbeschluss erwirkt werden. Einer Abschaffung der Steuer erteilte er vorerst eine Absage.

Der Dehoga sieht das erwartungsgemäß anders. In seiner Stellungnahme heißt es: „Wir sind sehr glücklich, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat über steuerpolitische Willkür obsiegt hat.“ Weil nun die Einnahmen nicht zu erzielen seien und nach Meinung des Dohoga nur ein „weiteres Bürokratiemonster“ geschaffen würde, fordert dieser: „Die Satzung zur Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe ist unverzüglich aufzuheben.“

Die FDP-Fraktion stellt die Frage, ob nun auch die Wuppertaler Bettensteuer verfassungswidrig ist. Vorsitzender Jörn Suika fordert SPD und CDU auf, eine Alternative zu suchen, da Wuppertal die Einnahme benötige.

Die Fraktion der Grünen fordert, dass Haushaltsplan korrigiert werden solle. „Das gerade erst bewilligte Sanierungskonzept braucht jetzt schon eine Korrektur“, moniert Fraktionssprecher Peter Vorsteher. Für ihn steht fest, dass zumindest ein Teil der kalkulierten Steuereinnahmen von 1,32 Millionen Euro wegfallen werden.