Bewährung für den Abschied vom schmutzigen Profi-Bodybuilding
Die Geschichte ist schnell erzählt: Das Amtsgericht hat heute einen 39 Jahre alten Bodybuilder wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und die Dopingverordnung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
So einfach ist die Geschichte dann aber doch nicht. Denn der verurteilte Wuppertaler ist in der Profi-Bodybuilder-Szene alles andere als ein unbeschriebenes Blatt.
15 Mal war er Deutscher Meister, einmal gar Mr. Universum. Eine Karriere, die sich im wahrsten Sinne des Wortes sehen lassen kann. Heute legte der Muskelmann aus Wuppertal ein volles Geständnis ab. Ja, er habe sich im vergangenen Jahr per Internet verbotene Aufbaupräparate - Anabolika und Insulin - schicken lassen. Ja, er wisse, dass das nicht richtig war. Und da hakte dann auch schon Verteidiger Claus Peter Schmidt ein: "Ohne Doping hat man im Profi-Bodybuilding keine Chance", sprach er offen aus, was viele übers Profi-Bodybuilding denken. Sein Mandant habe die illegalen Mittel bestellt und genommen, um gut auszusehen, um zu gewinnen.
Unstrittig ist dabei, dass er es nur für sich getan hat. Gehandelt hat er mit der Doping-Ware nicht, weder privat noch in seinem Wuppertaler Fitnessstudio - da sind sich alle Prozessbeteiligten einig. Das ist juristisch entscheidend, weil strafmildernd. Noch wichtiger ist, dass der Angeklagte nach eigenem Bekunden dem schmutzigen Profi-Bodybuilding mittlerweile den Rücken gekehrt hat. Sein Fitnessstudio in Wuppertal hat er laut Verteidigung verkauft. Weggezogen ist er auch. Er arbeitet jetzt für einen Elektrogroßhandel im Kreis Mettmann. Ein Neuanfang soll es sein - mit Krafttraining aber ohne Wettkampf und Doping, sagt der Ex-Mr.-Universum.
Der Staatsanwalt fordert eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldauflage von 4000 Euro. Bei dem Betrag entgleisen dem Angeklagten kurz die Gesichtszüge. Derzeit verdient er 1300 Euro netto. Doch Verteidiger Schmidt stimmt das Gericht milde. Am Ende werden es sechs Monate Haft zur Bewährung. Von einer Geldauflage sieht Richter Christian Podeyn ab. Die Verteidigung wäre damit zufrieden. Allein die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht entschieden. Und somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Fall dürfte damit für den für den 15-maligen Deutschen Meister so gut wie erledigt sein. Seitens irgendeines Bodybuilder-Verbandes hat es laut Verteidiger Schmidt nie ein Ermittlungsverfahren gegeben.