Bewährungsstrafe nach Geldwäsche für Anlagebetrüger
Ein 26-Jähriger hatte Konten eingerichtet, auf die Anleger ihre Investitionen einzahlten - insgesamt 260 000 Euro.
Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht gestern einen 26-Jährigen wegen Geldwäsche, über dessen Konten Betrugsgelder geflossen sind - rund 260 000 Euro.
Laut Anklage hatte sich der Mann von weiteren Mittätern anwerben lassen, denen ein eigener Prozess gemacht wird Er sollte Konten auf seinen Namen einrichten, die einlaufenden Gelder abheben und sie unter Abzug einer Provision an die Mittäter auszahlen.
Entsprechend diesem Auftrag hat er dann Konten bei der Sparkasse und der Postbank eingerichtet. Seine Mittäter sollen dann gutgläubigen Anlegern vorgetäuscht haben, ihnen Aktien einer Investmentfirma zu Vorzugskonditionen zu verkaufen. Zur Bezahlung nannten sie jeweils die Kontoverbindungen des Angeklagten.
Insgesamt liefen 260 000 Euro auf den Konten ein, 231 000 Euro davon leitete der Angeklagte an die Mittäter weiter, die aber keinerlei Aktien dafür kauften.
Der 26-Jährige räumte im Prozess alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich für seine Taten. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. kati