Blinde Zerstörungswut

Schön sind die Zäune nicht - aber sie sind nun einmal da, und sie werden nicht verschwinden. Wer dagegen protestieren will, mag das tun. Wer aber Protest durch Zerstörung äußert, der macht sich unglaubwürdig.

Es gilt also, sich an das geltende Recht zu halten. Systematisches Aufschneiden und Zerstören der Zäune gehört nicht dazu. Die Rechnung begleicht der Steuerzahler.

Wer seinen Protest damit begründet, dass der Scharpenacken schon immer als Naherholungsgebiet genutzt worden sei, beruft sich auf ein Gewohnheitsrecht. Fakt ist, dass Spaziergänger dort - auch zu Militärzeiten - immer nur geduldet waren. Der Schäfer hingegen hat das Recht, sich auf dem Scharpenacken abseits der Wege aufzuhalten - er geht dort seiner Arbeit nach.